Wer frisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, tut gut daran, auch seinen monatlichen Aufwand für beispielsweise Altersvorsorge, Darlehen oder Krankenzusatzversicherungen in die beantragte BU-Rente einzukalkulieren – damit nicht im Leistungsfall Teile der privaten Vorsorge aufgegeben werden müssen und der bis dahin gut ausfinanzierte Ruhestand plötzlich vor neuen Fragezeichen steht.
Doch in manchen Fällen ist aus gesundheitlichen Gründen kein Abschluss einer BU mehr möglich, und auch bereits abgeschlossene BU-Versicherungen lassen sich ohne Gesundheitsprüfung oft nur sehr begrenzt erhöhen.
So kann es leicht passieren, dass entweder gar kein BU-Schutz existiert oder die vor Jahren – vielleicht noch als Berufsanfänger – abgeschlossene BU-Rente heute nicht ausreichen würde, um beispielsweise die private Krankenversicherung, den Bausparvertrag oder die monatliche Sparrate für die Altersvorsorge mit abzudecken.
Genau hier bietet ein deutscher Lebensversicherer eine hochinteressante Lösung an: ohne Gesundheitsprüfung kann eine „Mini-BU“ abgeschlossen werden, die im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit eine bestehende monatliche Zahlungsverpflichtung bzw. einen monatlichen Sparplan bis zu 250 Euro übernimmt, solange die Berufsunfähigkeit besteht (maximal bis 67).
Wegen des Verzichts auf Gesundheitsfragen gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Allerdings entfällt diese bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Tritt die BU während der Wartezeit aus anderen Gründen ein, werden die bisher gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Wer also bisher keine BU-Versicherung hat oder nur eine zu geringe BU-Rente versichert hat, aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr aufstocken kann, ist so in der Lage, für den Fall der Fälle bis zu 250 Euro seiner monatlichen Vorsorgeaufwendungen abzusichern und damit eine Sorge weniger zu haben.
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Doch selbst, wenn keine gesundheitlichen Erschwernisse bestehen, ist dieser kleine Baustein eine Überlegung wert. So kann beispielsweise unabhängig von einer „Haupt-BU“ für die eigentliche Absicherung der Existenzgrundlage flexibel auf ein neues oder zeitlich befristetes Sparvorhaben oder Darlehen reagiert werden wie beispielsweise auf einen neuen Altersvorsorgebaustein oder einen Bausparvertrag. Statt aufwändig mit neuen Gesundheitsfragen (und später ggf. wieder der Anpassung nach unten) die primäre BU-Versicherung aufzustocken, kann komfortabel und ohne Gesundheitsprüfung – damit im Leistungsfall auch ohne Diskussion über gesundheitliche Umstände bei der Antragstellung – dieser neue monatliche Beitrag abgesichert werden.
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