Ein noch niedrigeres Rentenniveau bis zum Jahr 2033

19.12.2019 (verpd) Nach dem neuen Rentenversicherungs-Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird laut Modellrechnung zwar mit einem Rentenanstieg um fast 37 Prozent bis zum Jahr 2033 gerechnet. Allerdings zeigen die Berechnungen auch, dass bei einem gesetzlich rentenversicherten Erwerbstätigen die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente im Vergleich zum bisherigen Einkommen gegenüber dem heutigen Rentenniveau weiter sinken wird. Schon heute beträgt die gesetzliche Altersrente weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens.

Der neueste Rentenversicherungs-Bericht 2019 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt, wie es aktuell und mittelfristig um die Altersrenten der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bestellt ist. Nach den Modellrechnungen, die weiterhin von einer Lohnsteigerung ausgehen, werden die gesetzlichen Renten bis 2033 jährlich um durchschnittlich rund 2,2 Prozent steigen. Gegenüber 2020 würde sich damit bis 2033 ein Rentenanstieg um 36,5 Prozent ergeben.

Allerdings sinkt auf mittlere Sicht gleichzeitig das sogenannte Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern). Zudem steigt der Rentenbeitragssatz, den Arbeitgeber und gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer zusammen vom Arbeitnehmerverdienst zu tragen haben.

Laut Modellrechnung steigen die Rentenversicherungs-Beiträge

Aktuell liegt das Rentenniveau für einen sogenannten Standardrentner, also jemanden, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsjahres-Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die GRV einzahlte, bei 48,2 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Das heißt, schon heute ist die gesetzliche Altersrente eines sogenannten Standardrentners nicht einmal halb so hoch wie sein bisheriges Erwerbseinkommen.

Aufgrund eines seit 2019 geltenden Gesetzes gilt bis 2025 eine sogenannte doppelte Haltelinie. Konkret beträgt dadurch bis 2025 der Rentenbeitragssatz höchstens 20,0 Prozent. Aktuell liegt er noch bei 18,6 Prozent. Zudem sinkt das Nettorentenniveau vor Steuern nicht unter 48,0 Prozent – in 2019 sind es aktuell noch 48,2 Prozent. Verankert sind die genannten Haltelinien in Paragraf 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch).

Laut den Modellrechnungen bliebt der Rentenbeitragssatz bis 2024 weiterhin bei den derzeitigen 18,6 Prozent, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zu tragen haben. Danach steigt er in 2025 laut den Berechnungen auf 19,8 Prozent sowie in 2026 auf 19,9 Prozent und liegt damit immer noch unter der gesetzlich bis dahin verankerten Haltelinie. 2027 würde er laut den Modellrechnungen bei 20,3 Prozent liegen und bis 2033 auf 22,0 Prozent steigen.

… zudem sinkt das Rentenniveau

Die Haltelinie für das Rentenniveau greift laut Modellrechnungen erstmals 2021, das heißt, ab dann wäre das Sicherungsniveau vor Steuern niedriger als die bis zum Jahr 2025 gesetzlich festgelegten 48,0 Prozent.

Ab 2026 würde laut den Modellrechnungen das Rentenniveau ab 2026 von 47,2 Prozent bis 2033 auf 44,6 Prozent fallen.

Die Bundesregierung ist übrigens gemäß Paragraf 154 Absatz 3 SGB VI zudem verpflichtet, geeignete Maßnahmen den gesetzgebenden Stellen vorzuschlagen, wenn der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bis 2030 22,0 Prozent über- und das Rentenniveau 43,0 Prozent unterschreitet. Laut der Modellrechnung wäre dies zumindest bis 2030 und auch bis 2033 noch nicht notwendig.

Private Vorsorge ist unentbehrlich

Wie der Rentenversicherungs-Bericht allerdings darlegt, ist für den Einzelnen neben der gesetzlichen Absicherung eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können. Unter anderem ist diesbezüglich im Rentenversicherungs-Bericht zu lesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen.“

Um im Rentenalter seinen Lebensstandard zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, mit welchen Einkommenslücken man ohne eine passende Altersvorsorge rechnen muss. Damit für den persönlichen Bedarf und die jeweilige Situation die beste Altersvorsorgelösung gefunden wird, empfiehlt sich ein ausführliches Beratungsgespräch.

Mithilfe gründlicher Analyse und spezialisierter Software kann ermittelt werden, wie hoch die Absicherung des Einzelnen im Alter entsprechend der aktuellen Situation sein wird und inwieweit eine Versorgungslücke besteht. Zudem kann er aufzeigen, welche Altersvorsorgelösungen individuell sinnvoll sind und wie sich hier auch Fördermöglichkeiten, die der Staat für die individuelle Altersvorsorge bietet, im konkreten Fall umfassend ausschöpfen lassen.

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