Gut geschützt durch die närrische Zeit

29.1.2020 (verpd) Auch in diesem Jahr finden im Karneval nicht nur in Köln, Düsseldorf oder Mainz, sondern in zahlreichen größeren und kleineren Städten und Gemeinden hierzulande wieder Umzüge und Festveranstaltungen statt. Doch gerade wenn zahlreiche Menschen zusammenkommen und zusammen feiern, ist man nicht vor Unglücken gefeit. Daher ist es wichtig, dass man als Besucher oder auch als Veranstalter ausreichend abgesichert ist, wenn man dabei selbst zu Schaden kommt oder ein anderer geschädigt wird und man dafür aufkommen muss.

Nicht nur, aber auch im Karneval kann es auf Umzügen, Festen oder sonstigen Veranstaltungen zu Unfällen kommen, bei denen andere geschädigt werden. Je nachdem, wer für den Unfall rechtlich verantwortlich ist – das kann der Veranstalter, ein Fest- oder Umzugsteilnehmer oder auch ein Zuschauer sein –, muss auch für den dabei entstandenen Schaden haften.

Insbesondere, wenn sich Personen bei so einem Unglück verletzen, kann der finanzielle Schaden, der dadurch zum Beispiel durch Behandlungskosten und Einkommensausfälle verursacht wurde, schnell im fünf-, sechs- oder auch siebenstelligen Bereich liegen. Die Entschädigungsleistung müsste der Unfallverursacher aus der eigenen Tasche zahlen, wenn er keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, die dafür aufkommt.

Als Besucher oder Umzugsteilnehmer

Wer als Privatperson zum Beispiel als Gast bei einer Feier oder einen Umzug, aber auch als Radfahrer oder Fußgänger einen anderen fahrlässig schädigt, benötigt dazu eine private Haftpflichtversicherung. Eine solche Police übernimmt die Schadenersatzansprüche des oder der Geschädigten, wehrt aber auch zu hohe oder ungerechtfertigte Ansprüche ab. Schnell kann es beispielsweise passieren, dass man dafür haften muss, wenn man als Besucher eines Umzuges eine andere Person versehentlich so anrempelt, dass diese stürzt und sich dabei verletzt.

In der Regel sind dagegen aktive Umzugsteilnehmer, die beim Veranstalter für die Teilnahme am Umzug angemeldet sind, über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung des Veranstalters – sofern diese besteht – versichert, wenn sie fahrlässig einen Schaden während des Umzugs bei anderen anrichten. Wer jedoch mit einem Pferd oder einem Hund an einem Karnevalsumzug aktiv teilnimmt, muss darauf achten, dass er eine Tierhalter-Haftpflichtpolice hat, die auch dafür aufkommt, wenn sein Tier während der Veranstaltung einen anderen schädigt beziehungsweise verletzt.

Möchte man als aktiver Umzugsteilnehmer mit seinem eigenen Kfz wie Lkw, Traktor, Auto oder Motorrad an einem Karnevalsumzug teilnehmen, benötigt man in der Regel von seiner bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine entsprechende Genehmigung für die zweckfremde Verwendung.

Die passende Absicherung für Veranstalter

Einzelpersonen, Vereine oder sonstige Gruppen, die eine öffentliche Feier oder auch einen Karnevalsumzug veranstalten, können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Dadurch sind der Veranstalter sowie seine Helfer wie Vereinsmitglieder und -organe für Schäden, die sie durch Fehler in der Organisation, Überwachung und Leitung der Veranstaltung bei anderen verursacht haben, abgesichert.

Wird beispielsweise ein Festbesucher verletzt, weil er über ein falsch verlegtes Stromkabel stürzt, übernimmt die Veranstalter-Haftpflichtpolice die berechtigten Ansprüche des Geschädigten. Sind die Ansprüche eines Dritten dem Grunde oder auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt, übernimmt die Police auch die Abwehr dieser haltlosen Forderungen.

Ein Veranstalter kann sich zudem mit einer Veranstaltungsausfall-Versicherung vor den finanziellen Folgen schützen, die er zu tragen hat, wenn die Veranstaltung wegen eines nicht von ihm zu verschuldeten Ereignisses abgebrochen, verschoben oder abgesagt werden muss. In der Vergangenheit mussten beispielsweise schon Veranstaltungen und Umzüge wegen einer offiziellen Terrorwarnung oder katastrophenartiger Witterungsbedingungen wie Sturm abgesagt werden. Auch diese Risiken lassen sich in einer solchen Police absichern.

Wenn man selbst bei einem Unglück verletzt wird

Es gibt aber auch Unglücke, für die kein anderer haften muss. Der Geschädigte erhält in dem Fall keine Entschädigung und auch kein Schmerzensgeld, wenn er beispielsweise durch einen solchen Unfall verletzt wurde. Es gibt beispielsweise Gerichtsurteile, nach denen Besuchern eines Karnevalsumzugs, die von geworfenen Kamellen getroffen und verletzt wurden, kein Schadenersatz und kein Schmerzensgeld durch den Veranstalter oder Werfer zusteht.

Die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Verletzung oder gar Invalidität – von den Einkommensausfällen bis hin zu notwendigen behindertengerechten Umbaumaßnahmen der eigenen Wohnung – können ohne eine passende Absicherung für den Betroffenen immens sein. Der gesetzliche Schutz zum Beispiel über eine gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung reicht hier in der Regel nicht aus, um die wirtschaftlichen Folgen auch nur annähernd auszugleichen.

Eine finanzielle Absicherung für solche und andere Unglücke bietet eine private Unfall-, Krankentagegeld- und/oder Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung. So zahlt je nach Vereinbarung eine private Unfall-Police beispielsweise im Invaliditätsfall eine monatliche Invaliditätsrente und/oder eine festgelegte Kapitalleistung, welche unter anderem für einen behindertengerechten Umbau eingesetzt werden kann.


Zu Fragen der Veranstaltungs- oder persönlichen Absicherung beraten wir Sie gerne auf Anfrage.


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