10.2.2020 (verpd) Ein Sturm kann hierzulande überall auftreten. Es gibt aber nur einige wenige Präventionsmaßnahmen, um sich und sein Hab und Gut vor Sturmschäden zu schützen. Ist ein Sturmschaden eingetreten, gilt es mögliche Folgeschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Zudem ist – sofern für den Schaden eine entsprechende Versicherungspolice besteht – der jeweiligen Versicherer zu informieren.
Ist in Kürze mit einem Sturm zu rechnen, raten Experten wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sich in Sicherheit zu bringen und nicht mit dem Auto zu fahren. Keiner sollte sich im Freien und schon gar nicht in Parks, Wälder oder in der Nähe von Bäumen und Freileitungen aufhalten. Am besten ist es, in einem Gebäude Schutz zu suchen. Zu Hause sollte man rechtzeitig bevor der Sturm kommt alle Fenster und Türen sowie Fensterläden schließen und eventuell vorhandene Markisen aufrollen.
Draußen stehende Mülltonnen, Gartenmöbel oder andere Gegenstände sollten gesichert oder noch besser, in ein Gebäude wie eine Garage, einen Geräteschuppen oder in den Keller gebracht werden. Grundsätzlich wichtig ist, dass das Hausdach intakt ist, also beispielsweise keine Dachziegel lose sind, und alle am Haus befestigten Teile fest verankert sind. Autos sind am sichersten in der Garage oder zumindest auf einem Parkplatz, an dem keine Bäume stehen, abzustellen.
Schadenaufnahme nach dem Sturm
Nach einem Sturm gilt es zu prüfen, welche Schäden der Sturm angerichtet hat. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rät Hausbesitzern diesbezüglich, das Dach zu überprüfen und auf Folgendes zu achten:
- fehlende oder beschädigte Dachziegel oder -platten und Verankerungen,
- beschädigte oder abgerissene Teile und Risse in der Dachhaut,
- unregelmäßige Kiesschüttung bei Flachdächern,
- abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre oder lose Schneefanggitter,
- Schäden an Schornsteinköpfen, -abdeckungen und -einfassungen,
- schadhafte Befestigungen der Antennenanlagen oder aus der Verankerung gerissene Blitzableiter sowie
- instabile Befestigungen von Solarmodulen.
Laut GDV sollten auch die Bäume im Garten auf Sturmschäden, „etwa auf abgeknickte Äste untersucht werden. Wer selbst den Zustand nicht beurteilen kann, sollte einen Fachmann hinzuziehen“. Zudem ist es wichtig, sofern vorhanden, auch die Garage, das Gartenhäuschen oder den Geräteschuppen sowie ein im Freien stehendes Auto auf etwaige Schäden zu kontrollieren.
Stellt man einen Schaden fest, ist es sinnvoll, diesen aus Beweisgründen zu fotografieren, denn handelt es sich um einen Sturmschaden, erstattet eine entsprechende Versicherung – sofern eine solche Police besteht – unter anderem die notwendigen Reparatur- und/oder Wiederherstellungs-Kosten.
Diese Versicherungspolicen zahlen bei Sturmschäden
Eine Wohngebäude-Versicherung ersetzt zum Beispiel alle durch einen Sturm beschädigten oder zerstörten Bauteile, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie Fassaden, Fenster, Türen, das Dach sowie Anbauten. Optional können in einer solchen Police meist auch Bauten auf dem Versicherungsgrundstück wie Gartenhäuser und Garagen mitversichert werden.
Eine Hausratversicherung deckt Sturmschäden am Hausrat, konkret an den Ge- und Verbrauchsgütern eines Haushaltes, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Möbel, Elektrogeräte, Nahrungsmittelvorräte, Teppiche und Kleidung, ab. Versichert ist unter anderem, wenn ein Sturm das Hausdach beschädigt und deshalb Regen eindringt, der die Möbel ruiniert. Bei Mietern übernimmt die Hausrat-Police zudem Schäden an Gebäudebestandteilen, die der Mieter eingebracht hat, wie Markisen oder Satellitenschüsseln.
Eine finanzielle Absicherung vor Sturmschäden am Auto bietet die Teilkasko-Versicherung. Diese ist auch automatisch in einer Vollkasko-Versicherung enthalten. Als Sturmschäden gelten in der Wohngebäude-, Kfz-Kasko- und/oder Hausratversicherung Schäden, die ein Wind ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern – Windstärke acht nach der sogenannten Beaufortskala – anrichtet.
Was nach einem Sturmschaden zu tun ist
Wurde das Eigentum durch einen Sturm beschädigt, sollte umgehend der entsprechende Versicherer, bei dem das betroffene Hab und Gut gegen Sturmschäden versichert ist, informiert werden, um mit ihm das weitere Vorgehen abzusprechen. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden begutachten zu lassen.
Häufig ist aber auch ein sofortiges Handeln notwendig, denn als Versicherungskunde unterliegt man laut Versicherungsvertrag der sogenannten Schadenminderungs-Pflicht, man muss konkret den Gesamtschaden so gering wie möglich halten. Wurde beispielsweise bei einem Sturm das Fenster eines Hauses beschädigt, ist eine Notreparatur, wie das provisorische Abdecken des beschädigten Fensters, um das Eindringen von Regen zu verhindern, erlaubt und sinnvoll. Grundsätzlich, so der GDV, sind jedoch riskante Rettungsversuche zu vermeiden, um sich oder andere nicht zu gefährden.
Für eine reibungslose Schadenregulierung empfiehlt es sich, die Sturmschäden vor der Beseitigung mit Fotos und/oder Beweisstücken zu dokumentieren. Hilfreich ist es bei der Hausrat-Police zudem, wenn man regelmäßig seine Einrichtung fotografiert und die Bilder, aber auch die Kaufbelege hochpreisiger Gegenstände wie von einem wertvollen Teppich oder einer teuren Stereoanlage aufbewahrt, damit man sie im Schadenfall vorlegen kann.