(verpd) Die Ermittlung der eigenen gesetzlichen Rentenansprüche für die Altersrente ist für die meisten schwierig. Denn die zugrunde liegende Formel und die dabei verwendeten Faktoren sind alles andere als einfach zu verstehen. Zwei aktualisierte Ratgeber, einer für die alten und einer für die neuen Bundesländer, möchten diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen.
Um Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, muss man je nach Altersrentenvariante eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) von wenigstens fünf bis 45 Jahren aufweisen und das jeweilige Renteneintrittsalter erreicht haben. Die Berechnung der Rentenhöhe hängt von diversen weiteren Kriterien ab, wie ein Blick in den Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt.
Zum einen kommt es auf die individuelle Versicherungszeitdauer sowie auf die Höhe der Beiträge, die man selbst, aber auch die der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten währenddessen an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, an. Zum anderen spielen die gesetzliche Altersrentenart, die man in Anspruch nehmen will, und das konkrete Alter, ab dem man in Rente gehen will, eine Rolle.
Die Rentenformel und die persönlichen Entgeltpunkte
Die Formel zur Rentenberechnung sowie die darin verwendeten Fachbegriffe werden in den kostenlos downloadbaren und jüngst aktualisierten Broschüren „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der DRV erklärt. Konkret lautet die Formel zur Rentenberechnung gemäß dem DRV wie folgt: Höhe der Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
Die für die Rentenhöhe wichtigen Entgeltpunkte berechnen sich zum Beispiel aus der Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, im Vergleich zum durchschnittlichen Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten. Verdient man in einem Jahr so viel wie das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält man für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, erhält anteilig über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte.
Auch für einige rentenrechtlich relevante Zeiten, bei denen man kein Arbeitseinkommen hatte, aber die dennoch die Höhe der Altersrente beeinflussen, wie die Kindererziehungszeiten, kann es Entgeltpunkte geben. Für die Ermittlung der individuellen Rentenhöhe werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet.
Vom Zugangsfaktor bis zum aktuellen Rentenwert
Wie hoch der Zugangsfaktor ist, hängt davon ab, ob man das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die jeweilige Altersrentenart eingehalten hat. Geht man exakt zum vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei einem späteren Rentenbeginn, trotzdem man am vorgegebenen Renteneintrittsalter die Wartezeit erfüllt hätte, gibt es Zuschläge, und der Zugangsfaktor liegt über 1,0.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte kann man dagegen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man eine Wartezeit von 35 Jahren hat und eine Kürzung der Rente (Rentenabschläge) in Kauf nimmt. Dementsprechend ist in diesem Fall auch der Zugangsfaktor entsprechend kleiner als 1,0. Der aktuelle Rentenwert, ebenfalls ein Faktor der Rentenformel, entspricht der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der immer das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hätte, bekommen würde.
Der aktuelle Rentenwert kann nicht vom gesetzlich Rentenversicherten selbst beeinflusst werden. Er beträgt aktuell pro erreichten Entgeltpunkt 33,05 Euro in den alten und 31,89 Euro in den neuen Bundesländern. Der ebenfalls zur Berechnung der Rentenhöhe wichtige Rentenartfaktor hat bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente die Höhe von 1,0.
Hilfe bei der Ermittlung der Alterseinkünfte
Hinweise auf die voraussichtliche Rentenhöhe enthält aber auch die jährliche Renteninformation, die jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweist, von der DRV erhält. Zum einen kann daraus die Summe der bisher erreichten Entgeltpunkte und Versicherungszeiten abgelesen werden. Zum anderen wird eine hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente angegeben, die man im Rentenalter erwarten kann, wenn sich die Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.
Die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente lässt sich auch direkt bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen. Wer allerdings wissen möchte, mit welchem Einkommen er insgesamt im Rentenalter rechnen kann, sollte sich von einem Fachmann wie beispielsweise einem freien Finanz- und Versicherungsmakler beraten lassen.
Mithilfe entsprechend spezialisierter Software wird hierbei nicht nur die voraussichtliche individuell gesetzliche Rentenhöhe ermittelt, sondern auch das Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen. Außerdem kann unter Berücksichtigung der Inflation betrachtet werden, ob das voraussichtlich verfügbare Alterseinkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten oder in welcher Höhe dafür noch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.
Für eine solche Beratung und Analyse sprechen Sie uns gerne jederzeit an.