(verpd) Da die gesetzliche Altersrente erheblich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen, raten Experten wie auch die Bundesregierung dazu, unter anderem privat für das Alter vorzusorgen. Eine Möglichkeit bietet ein Riester-Rentenvertrag, eine vom Staat mit Zulagen und/oder Steuervergünstigungen geförderte Altersvorsorge. Nach aktuellen Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben Ende 2019 über 16,5 Millionen Riester-Rentenverträge bestanden. Zwei von drei dieser Verträge sind Riester-Rentenversicherungen.
Schon heute bekommt ein Arbeitnehmer, der 45 Jahren erwerbstätig war sowie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, weniger als die Hälfte seines bisherigen Nettoeinkommens als gesetzliche Altersrente, wenn er in diesem Jahr in Rente geht. Denn das Nettorentenniveau, auch Sicherungsniveau vor Steuern genannt, liegt aktuell bei nur rund 48 Prozent, vor zehn Jahren waren es knapp 52 Prozent. Bis 2030 kann das Nettorentenniveau laut der aktuellen gesetzlich vorgesehenen Grenze sogar auf 43 Prozent absinken, bevor der Gesetzgeber gegensteuern muss.
„Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“, betont das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seinem aktuellen „Rentenversicherungs-Bericht 2019“.
Die Riesterrente: Staatliche Zulagen …
Eine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge ist die im Jahr 2002 eingeführte Riester-Rente. Jeder gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, aber auch deren Ehepartner, können eine staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages nutzen. Als Förderung werden jedes Jahr dem Riester-Sparer auf seinen Riester-Vertrag eine Grundzulage von maximal 175 Euro gutgeschrieben.
Zudem gibt es eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jährlich bis zu 300 Euro – für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt. Außerdem kann ein Riester-Vertrag die Steuerlast senken. Denn die eingezahlten Beiträge inklusive der vom Staat gezahlten Zulagen können bis maximal 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
… und steuerliche Vorteile
Ist die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher als die dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen, kann dies zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung führen. Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, ist ein Mindesteigenbetrag je Riester-Sparer von 60 Euro pro Kalenderjahr zu entrichten. Die volle Förderung gibt es jedoch, wenn der Riester-Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt.
Ein Altersvorsorge-Vertrag wird nur als Riester-Vertrag staatlich gefördert, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt und dementsprechend vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert ist. So muss im Riester-Rentenvertrag eine lebenslange Rente am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit – Verträge, die seit Januar 2012 abgeschlossen werden, sind frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlbar – zugesichert werden.
Eine Variante ist besonders beliebt
Insgesamt stehen vier Varianten für einen Riester-Rentenvertrag zur Verfügung: die Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riester-Verträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab vor Kurzem bekannt, dass Ende letzten Jahres 16,53 Millionen Riester-Rentenverträge bestanden haben. Damit setzt statistisch gesehen rund jeder fünfte Bundesbürger auf eine Riester-Rente als zusätzliche Altersvorsorge.
Der größte Anteil, nämlich über 65 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge, waren Riester-Versicherungsverträge. Knapp 20 Prozent entfielen auf Riester-Investmentfondsverträge, fast elf Prozent auf Wohn-Riester-Verträge und weniger als vier Prozent auf Riester-Banksparverträge. Detaillierte Informationen zur Riester-Rente sowie eine individuelle Beratung, zum Beispiel welche Riester-Variante für die persönliche Situation am sinnvollsten ist, besprechen wir gerne persönlich.