(verpd) Der Wert eines Hauses übersteigt normalerweise das Jahreseinkommen um ein x-Faches. Umso wichtiger ist es für den Immobilienbesitzer, mögliche Schäden am Haus, die beispielsweise durch Sturm, Hagel Brand, Blitzschlag oder auch eine Überschwemmung entstehen können, ausreichend mit einer entsprechenden Versicherungspolice abzusichern.
Letztes Jahr leisteten die Wohngebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund 5,7 Milliarden Euro für gemeldete Schäden an versicherten Wohnhäusern. Eine bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden am versicherten Gebäude, die durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig zum Beispiel durch einen Rohrbruch ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind.
Versichert sind Schäden am Haus, konkret an den fest ver- und eingebauten Gebäudebestandteilen sowie am Hauszubehör. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch die genannten Risiken an Dach, Mauerwerk, Wänden, Böden bis hin zu Einbaumöbeln, Sanitäranlagen, der Zentralheizung, fest verklebten Teppichböden, Markisen und Antennen. In einigen Policen kann der Standard-Versicherungsschutz teils optional erweitert werden.
Zusätzlich versicherbare Sachen …
Zusätzlich zu den bereits genannten versicherten Gebäudebestandteilen und dem Gebäudezubehör können in vielen Policen teils optional auch Nebengebäude wie Garagen, Carports und Müllhäuschen mit abgesichert werden.
Hat man eine Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude, lässt sich diese meist ebenfalls optional über die Gebäudeversicherung mit absichern.
Es gibt speziell für Photovoltaikanlagen aber auch separate Versicherungspolicen, die einen Allroundschutz bieten, bei dem selbst Schäden durch Vandalismus, Sabotage, Konstruktions- und Materialfehler und sogar die Ertragsausfälle nach einem Schadenfall mitversichert sind.
… und Risiken
Neben den bereits genannten Risiken können in vielen Gebäudeversicherungen optional weitere Gefahren wie Überspannungs-, Rauch- und Rußschäden, aber auch Schäden durch Rohrbrüche von Ableitungsrohren auch auf oder außerhalb des Grundstücks mitversichert werden.
Gegen Aufpreis können oft auch Glasbruchschäden sowie Schäden durch Tierbisse an Anlagen und Leitungen, durch Vandalismus wie Graffiti am Gebäude oder durch einen Diebstahl an mit der Immobilie fest verankerten Gebäudeteilen in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Besonders ratsam ist der Einschluss von Elementarrisiken, da diese in vielen Gebäudeversicherungen nicht automatisch mitversichert sind.
Elementarrisiken sind Überschwemmungen, Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Erdbeben sowie Überschwemmungen durch Starkregen. Die GDV-Statistiken zeigen, dass gerade durch Starkregen jedes Jahr hohe Schäden an Wohngebäuden in bis zu dreistelliger Millionenhöhe entstehen. Aktuell sind laut GDV jedoch nur 40 Prozent der Hausbesitzer gegen solche Elementarschäden, die zu einer kompletten Zerstörung eines Hauses führen können, versichert.
Versicherungsschutz trotz grober Fahrlässigkeit
Insgesamt sollte man neben den versicherten Risiken auch auf andere Vertragsvereinbarungen, die den Versicherungsumfang betreffen, achten. In vielen älteren oder günstigen Tarifen sind bei den Gebäudeversicherungen zum Beispiel Schäden, die grob fahrlässig verursacht werden, nicht mit abgedeckt. Doch auch diese können in vielen Policen gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden.
Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man einen Raum, in dem eine brennende Kerze steht, beispielsweise eine halbe Stunde verlässt, ohne die Flamme zu löschen, oder wenn man vergisst, ein gekipptes Fenster zu schließen, bevor man das Haus verlässt.
Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht kann der Gebäudeversicherer normalerweise die Entschädigungsleistung anteilig um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen. Besteht eine Vereinbarung, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert sind, entfällt eine derartige Kürzung.
Vom Neuwert bis hin zu den Aufräumkosten
Sinnvoll ist zudem, dass in der Police ein gleitender Neuwert vereinbart ist. Dies stellt sicher, dass die Versicherungssummen automatisch laufend an die aktuellen Bau- und Materialpreise angepasst werden. Zudem ist es wichtig, dass der Neuwert und nicht der Zeitwert versichert ist. Beim Zeitwert wird nämlich die durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung der versicherten und beschädigten Sachen von der Entschädigungsleistung abgezogen. Beim Neuwert orientiert sich die Schadenzahlung dagegen an den Wert, der nötig ist, um eine beschädigte Sache neu zu kaufen.
Wichtig ist ferner, dass auch schadenbedingte Kosten in einem ausreichenden Umfang durch die Gebäudeversicherung abgesichert sind. Dazu zählen beispielsweise Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten und, wenn das Haus für eine gewisse Zeit unbewohnbar ist, eventuell auch Hotel- oder Mietausfallkosten.
Weitere Details zur Wohngebäudeversicherung enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
In einem individuellen Beratungsgespräch klären wir gerne, welcher Versicherungsumfang für ein Gebäude sinnvoll ist und inwieweit die bestehende Gebäudeversicherung dafür ausreicht.