(verpd) Je nach Altersgruppe werden Frauen bis zu dreimal häufiger durch eine Krebserkrankung berufsunfähig als Männer. Das zeigt eine Bestandsauswertung eines Versicherers. Im Falle einer Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit drohen jedoch ohne eine zusätzliche private Absicherung hohe Einkommenseinbußen.
Jedes Jahr erkranken hierzulande rund 500.000 Bürger an Krebs. Obwohl die Überlebenschancen seit Jahren steigen, sind die Folgen einer solchen Krankheit enorm. Viele Betroffene werden aufgrund einer Krebserkrankung beispielsweise berufsunfähig. Allerdings gibt es hier deutliche geschlechter-spezifische Unterschiede. Ein Versicherer, der private Berufsunfähigkeits-Versicherungen anbietet, hat die Daten seiner Kunden ausgewertet, die in den vergangenen zehn Jahren nach einer eingetretenen Berufsunfähigkeit eine Leistung aus einer solchen Police erhalten haben.
Das Ergebnis: Von allen Betroffenen, die wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit aus einer solchen Police eine Leistung – meist eine private Berufsunfähigkeitsrente – erhalten haben, war bei jedem Zehnten ein Krebsleiden die Ursache. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren nahezu gleichgeblieben. Eine weitere Studienerkenntnis ist, dass von allen Leistungsempfängern anteilig deutlich mehr Frauen als Männer aufgrund eines Krebsleidens berufsunfähig geworden sind.
Frauen häufiger betroffen als Männer
Im Detail war bei neun Prozent aller Frauen im Alter zwischen 21 und 30 Jahren, die eine Leistung aufgrund einer Berufsunfähigkeit bekamen, eine Krebserkrankung dafür verantwortlich. Bei den Männern waren es in der gleichen Altersklasse „nur“ vier Prozent. Anteilig den größten Unterschied gab es bei den 31- bis 40-jährigen Leistungsempfängern: Hier war bei fünf Prozent der Männer ein Krebsleiden die Ursache für die Berufsunfähigkeit, bei den Frauen war dieser Anteil dagegen mit rund 15 Prozent dreimal so hoch.
Und auch bei den übrigen Altersgruppen war deutlich häufiger bei Frauen als Männern eine Krebserkrankung die Ursache für die eingetretene Berufsunfähigkeit. Im Detail war von allen 41- bis 50- jährigen Frauen, die eine Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Police erhielten, bei 17 Prozent ein Krebsleiden für die Berufsunfähigkeit verantwortlich. Bei den gleichaltrigen Männern waren es dagegen sieben Prozent. Bei den 51- bis 60-jährigen Frauen lag der Anteil bei 16 Prozent, bei den Männern des gleichen Alters bei elf Prozent.
Die häufigsten Krebsarten sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit rund 30 Prozent der jährlichen Krebsneufälle bei Frauen Brustkrebs und mit einem Anteil von knapp 23 Prozent aller Krebsneuerkrankungen im Jahr bei Männern Prostatakrebs. Laut den Studienautoren lassen die Ergebnisse darauf schließen, dass Brustkrebs bei Frauen – der häufiger als Prostatakrebs bei den Männern schon in jüngeren Jahren vorkommt – ein Grund für die geschlechter-spezifischen Unterschiede bei Krebs als Berufsunfähigkeits-Ursache ist.
Die drei häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit
Nach einer anderen regelmäßig durchgeführten Studie des Analysehauses Morgen & Morgen GmbH erhalten hierzulande aktuell rund 260.000 Betroffene, die eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung haben, eine Leistung in Form einer Berufsunfähigkeits-Rente. Das Gesamtvolumen dieser Leistung beträgt rund zwei Milliarden Euro.
Krebsleiden sowie andere bösartige Neubildungen sind insgesamt hier mit einem Anteil von rund 16 Prozent die dritthäufigste Ursache für eine eingetretene Berufsunfähigkeit. Der häufigste Grund sind mit einem Anteil von knapp 33 Prozent Nervenerkrankungen wie psychische Leiden. Danach folgen mit knapp 20 Prozent Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Auch sonstige Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, aber auch Unfälle können ohne Vorwarnung zur Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit führen.
Dass eine Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung wichtig ist, um nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht noch ein finanzielles Problem zu bekommen, verdeutlicht ein Blick auf die gesetzliche Absicherung. So gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.
Große Lücken bei der gesetzlichen Absicherung
Auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat nicht jeder. Dieser besteht nur, wenn man eine gewisse Zeit, üblicherweise mindestens fünf Jahre, gesetzlich rentenversichert ist und krankheits- oder unfallbedingt nicht oder nur eingeschränkt – weniger als sechs Stunden am Tag – irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Wer noch mindestens sechs Stunden am Tag auch einen im Vergleich zum bisherigen Beruf schlechter bezahlten Job ausüben kann, hat keinen Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente. Doch auch wenn einem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht, muss man im Vergleich zum bisherigen Einkommen mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Denn selbst wer gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, erhält als gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern er einen Anspruch darauf hat, in der Regel weit weniger als die Hälfte des bisherigen Arbeitseinkommens.
Viele Personen wie Selbstständige, Studenten, Berufsanfänger, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Auf Wunsch ermitteln wir gerne, wie hoch die Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsminderung wären, aber auch, mit welchen privaten Absicherungslösungen sich diese vermeiden ließen.