Damit ein Missgeschick nicht zum finanziellen Fiasko führt

(verpd) Schon ein unaufmerksamer Augenblick genügt, um einen anderen zu schädigen. Sei es als Fahrradfahrer, als Fußgänger oder auch beim Besuch von Freunden. Wurde jedoch durch die eigene Schuld ein anderer verletzt oder dessen Hab und Gut beschädigt, muss man als Schadenverursacher dafür aufkommen. Insbesondere, wenn dabei ein anderer verletzt wurde, können die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen schnell im sechs- oder siebenstelligen Eurobereich liegen. Für viele würde dies den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Privathaftpflicht-Versicherung bietet für dieses Risiko jedoch einen Kostenschutz.

Egal, ob man als Fußgänger oder Fahrradfahrer durch eine Unaufmerksamkeit einen Verkehrsunfall verursacht oder beim Besuch bei einem Freund versehentlich dessen auf dem Tisch liegendes Smartphone herunterwirft; jeder, der einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Denn für alle Schäden, die man vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, muss man gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit dem gesamten bisherigen und auch künftigen Einkommen und Vermögen haften.

Wer zum Beispiel als Fußgänger einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer so schwer verletzt wird, dass er dauerhaft Invalide ist, muss mit hohen, teils siebenstelligen Forderungen rechnen. Denn der Schädiger muss für die Behandlungs- und Zusatzkosten wie einen behindertengerechten Hausumbau und für die lebenslangen invaliditätsbedingten Einkommenseinbußen (Rente) des Geschädigten aufkommen, sowie in der Regel ein Schmerzensgeld an den Verunfallten zahlen. Kostenschutz für solche und andere fahrlässigen Missgeschicke bietet jedoch eine Privathaftpflicht-Versicherung.

Doppelter Schutz

Eine Privathaftpflicht-Police übernimmt nämlich die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen des oder der Geschädigten für Schäden, die der Versicherte versehentlich verursacht hat.

Sie wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen Dritter, die an den Versicherten gestellt werden, ab und trägt beispielsweise die anfallenden Prozesskosten, sofern dazu ein Gerichtsprozess notwendig wird.

Versicherte sind in einer solchen Police zum einen der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) selbst, aber auch sein Ehepartner oder der namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführte Lebensgefährte sowie die minderjährigen Kinder. Auch erwachsene Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen über die Police der Eltern mitversichert – beispielsweise, wenn sie noch zur Schule gehen oder ihre erste Ausbildung absolvieren, egal ob Berufsausbildung oder Studium.

Wo und wofür Versicherungsschutz besteht

Geschützt im Rahmen der Privathaftpflicht-Police sind die Versicherten beispielsweise für Schäden, die sie als Fußgänger, Radfahrer, beim hobbymäßig betriebenen Sport oder bei alltäglichen Verrichtungen verursachen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Versicherte als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses belangt wird. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherte vergessen hat, bei Glatteis seiner Räum- und Streupflicht auf dem Zugangsweg zum eigenen Haus nachzukommen und infolgedessen ein Passant stürzt und sich dabei verletzt.

Die Police kommt zudem dafür auf, wenn versicherte Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und deswegen ihr Kind einen Schaden angerichtet hat. Auch wenn ein Versicherter Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen hat, ist er versichert, wenn diese bei anderen einen Schaden anrichten, zum Beispiel, weil die Katze vor ein vorbeifahrendes Fahrrad rennt und der Radler deswegen stürzt. Für Hunde und Pferde benötigt man jedoch eine eigene Tierhalterhaftpflicht-Police.

Je nachdem, welcher Geltungsbereich in der Police vereinbart ist, besteht der Versicherungsschutz nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Reisen beziehungsweise bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland in der Europäischen Union, in Europa oder sogar weltweit.

Versicherungsschutz entsprechend dem individuellen Bedarf

Details zum grundsätzlichen Versicherungsumfang einer Privathaftpflicht-Police, enthält das Webportal des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie deren kostenlose Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“. In vielen angebotenen Privathaftpflicht-Policen sind neben dem Basisschutz zahlreiche weitere Risiken kostenlos mitversichert oder können gegen einen geringen Prämienaufschlag mitversichert werden. Sinnvoll ist beispielsweise eine von diversen Versicherern optional als Zusatzbaustein angebotene Absicherung von Forderungsausfall-Schäden.

Forderungsausfälle sind Schäden, die der Versicherte durch einen anderen erleidet und für die der Schädiger auch haften müsste, aber dem nicht nachkommt, weil er keine Privathaftpflicht-Police hat und zudem über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt. Hat der Versicherte in seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung einen Forderungsausfallschutz mitversichert, erhält er als Geschädigter die Forderungsausfälle, die er selbst erleidet, von seiner eigenen Privathaftpflicht-Police ersetzt.

Inwieweit der bisherige Schutz einer eventuell bereits bestehenden Privathaftpflicht-Police für die persönliche Situation ausreicht, aber auch welche Zusatzabsicherungen im Einzelfall möglich und sinnvoll sind, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.


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