(verpd) Zahlreiche Firmen und Gesundheitsexperten arbeiten aktuell daran, einen Impfstoff zu finden, der verhindern kann, dass Personen an einer Coronavirus-Infektion erkranken. Zwar gibt es noch kein entsprechendes Impfmittel, welches von den Behörden zugelassen ist, allerdings fragen sich bereits viele, wer finanziell für eine solche Impfung der Bürger künftig aufkommen soll. Und hier zeichnet sich bereits eine Lösung ab.
Das Rennen um einen Impfstoff gegen Covid-19, die Krankheit, die durch das neue Coronavirus (SARS-CoV-2-Virus) ausgelöst wird, ist in vollem Gange, wie diverse Medienberichte zeigen. Unklar ist zwar noch, wann er zur Verfügung steht, dennoch steht bereits das Verfahren für die Aufnahme einer solchen Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest. Seit dem 1. April 2007 sind nämlich auch Schutzimpfungen Bestandteil dieses Leistungskatalogs.
Da laut Experten auch eine Corona-Impfung als Schutzimpfung gilt, würden die Kosten dafür von der GKV übernommen und müssten nicht von den gesetzlich Krankenversicherten selbst bezahlt werden.
Krankenkassen oder Krankenversicherer sollen Impfung zahlen
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen als Träger der GKV nur die Kosten der Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder sonstige Maßnahmen, die in dem Leistungskatalog der GKV aufgelistet sind. Mehr Leistungen kann eine Krankenkasse nur gewähren, wenn sie diese in ihrer Satzung vorsieht.
Voraussetzung für die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog ist eine entsprechende Empfehlung der beim Robert-Koch-Institut (RKI) ansässigen Ständigen Impfkommission (Stiko). Auf Basis ihrer Empfehlungen legt der Gemeinsame Bundesauschuss die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Kostenerstattung wie bei anderen Schutzimpfungen
Wie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mitteilte „arbeitet die Stiko bereits an Kriterien zur Empfehlung der Corona-Impfung.[…] Angesichts der Pandemie ist die Stiko vom normalen Verfahren abgewichen und beschäftigt sich schon jetzt mit einer Empfehlung für die potenziellen Vakzine (Impfstoffe)“.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) spricht ebenfalls eine Empfehlung an seine Mitglieder, den privaten Krankenversicherern, aus: „Der PKV-Verband geht davon aus, dass sich die PKV-Unternehmen bei Vorliegen eines anerkannten Sars-CoV-2-Impfstoffs bei der Kostenerstattung an den Empfehlungen der Stiko des RKI orientieren, so wie das bereits heute bei Schutzimpfungen in vielen Tarifen der Fall ist.“ Das heißt, privat Krankenversicherte würden bei diesen Tarifen eine Corona-Impfung von ihrer privaten Krankenversicherung bezahlt bekommen.