Betriebliche Altersvorsorge auch mit kleinem Einkommen

(verpd) Da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, versucht die Bundesregierung schon länger, mit speziellen Förderungen unter anderem die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Eine dieser Förderungen sollte auch dafür sorgen, dass mehr Geringverdiener eine betriebliche Altersvorsorge mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss erhalten. Zwar haben einige zehntausend Unternehmen dies für Beschäftigte mit wenig Einkommen umgesetzt, allerdings sind das noch lange nicht alle Arbeitgeber, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes belegt.

Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, einen Teil seines Gehaltes oder der Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld über seinen Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen und so eine Zusatzrente aufzubauen. Im Detail stehen hier folgende fünf Möglichkeiten zur Verfügung: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direkt- oder Pensionszusage oder die Unterstützungskasse.

Der Arbeitgeber kann über die Form der bAV entscheiden. Bietet er jedoch keine bAV mit Entgeltumwandlung an, kann der Arbeitnehmer eine bAV in Form einer Direktversicherung fordern – er ist also berechtigt, Teile seines Gehaltes oder der Sonderzahlungen in eine Direktversicherung einzuzahlen.

Sozialabgaben sparen, Rente erhöhen

Bei einer bAV per Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer nicht nur eine Zusatzrente aufbauen, sondern während der Ansparzeit auch seine Lohnabzüge verringern. Konkret ist jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer pro Kalenderjahr berechtigt, Teile seines Gehaltes in Höhe von vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG) in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen.

Aktuell liegt die BBMG bei 82.800 Euro: das heißt, ein Arbeitnehmer kann rund 3.312 Euro im Jahr in eine bAV mit Entgeltumwandlung einzahlen, ohne dass er für diesen Betrag Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Abgaben zahlen muss.

Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer zusätzlich bis zu weiteren vier Prozent der geltenden BBMG lohnsteuerfrei einzahlen. Damit sind im Rahmen einer solchen bAV bis zu acht Prozent der BBMG, also für 2020 insgesamt bis zu 6.624 Euro der eingezahlten bAV-Beiträge von der Lohnsteuer befreit.

Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge …

Für jeden ab 2019 abgeschlossenen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung und ab 2022 für alle bestehenden bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des in die bAV eingezahlten Betrages entrichten.

Ist im eventuell bestehenden Tarifvertrag ein höherer Zuschuss geregelt, gilt dieser. Ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht jedoch nur, sofern sich der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart.

Arbeitgeber können nämlich die Beiträge zur bAV nicht nur als Betriebsausgaben geltend machen, sondern auch Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren.

… und speziell zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener

Schon seit 2018 werden Arbeitgeber, die Geringverdiener bei der bAV mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützen, steuerlich besonders gefördert. Konkret gilt: Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.200 Euro jährlich einen Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 480 Euro in eine bAV ein, erhält der Arbeitgeber 30 Prozent der Summe vom Staat zurück, also zwischen 72 und 144 Euro.

Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass allein im Jahr 2018 rund 50.000 Unternehmen – das waren etwa 2,5 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland – einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuss für die bAV von Geringverdienern gezahlt haben und deswegen eine Förderung erhielten.

Insgesamt erhielten circa 680.000 Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen einen förderberechtigten Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 480 Euro zu einer bestehenden bAV. Den Arbeitgebern wurde 2018 ein Gesamtbetrag von circa 67 Millionen Euro als Förderung zurückgezahlt. Im Schnitt betrug der Arbeitgeberzuschuss, den ein Arbeitgeber pro Geringverdiener zahlte, damit rund 330 Euro – pro Arbeitnehmer erhielt der Arbeitgeber davon im Schnitt 93 Euro als staatliche Förderung zurück.

Vor allem Großunternehmen unterstützen Geringverdiener bei der bAV

Auffällig ist, dass im Vergleich zu allen Firmengrößen am häufigsten Großbetriebe mit mehr als 250 Beschäftigten ihren Mitarbeitern mit einem geringen Einkommen einen solchen Arbeitgeberzuschuss zukommen ließen. Im Detail erhielten 2.440 Großunternehmen, das sind rund elf Prozent aller 22.800 Großbetriebe, 68 Prozent der Fördersumme (45 Millionen Euro).

Dagegen nutzen nur 1,7 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstunternehmen bis zehn Beschäftigten – das waren allerdings 22.700 Betriebe – die Fördermöglichkeit. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme betrug knapp fünf Prozent (3,1 Millionen Euro).

Arbeitnehmer, die noch keine bAV haben, aber auch aber auch Arbeitgeber, die derzeit keine anbieten, erhalten von uns gerne weitere Informationen über die aktuellen Fördermöglichkeiten sowie individuellen Vorteile, die eine bAV bietet.


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