Corona-Warn-App: Jeder Dritte nutzt sie bereits

(verpd) Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, nutzen derzeit 34 Prozent der Bürger die Corona-Warn-App. Ein Drittel der Verbraucher würde sich zu der Anwendung weiterführende Informationen von seinem Krankenversicherer wünschen. Außerdem erwartet die Mehrheit eine Kostenübernahme bei Warnhinweisen.

Aktuell hat jeder dritte Bürger die Corona-Warn-App der Bundesregierung auf seinem Smartphone installiert. Allerdings würden sich die Verbraucher mehr Informationen zu der Applikation von ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung wünschen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Marktforschungs- und Beratungsinstituts Heute und Morgen GmbH. Die Berater befragten vom 22. bis 27. Juli rund 1.500 Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, die ein Smartphone besitzen, zur Nutzung der Corona-Warn-App und zu ihrem Social-Media-Verhalten in Pandemiezeiten.

Knappe Mehrheit zeigt Akzeptanz für die App

Laut Auswertung wendet mehr als jeder dritte Bundesbürger die App (34 Prozent) nach eigenen Angaben bereits an. 19 Prozent wollen sie in Zukunft „wahrscheinlich“ (fünf Prozent) oder „vielleicht“ (14 Prozent) noch herunterladen.

Damit stehe gut die Hälfte der erwachsenen Bundesbürger der vor rund zwei Monaten gestarteten Warn-App positiv oder zumindest aufgeschlossen gegenüber, so das Fazit der Marktforscher.

Hingegen wollen 41 Prozent die Anwendung, auch wenn sie ihnen bekannt ist, in Zukunft ausdrücklich nicht installieren. Sechs Prozent der 18- bis 65-Jährigen kennen das Angebot der Bundesregierung bisher noch nicht.

Verbraucher möchten informiert werden

Die Umfrage zeigt zudem, dass sich rund ein Drittel der Befragten mehr Details zur Corona-Warn-App von ihrer Krankenkasse oder ihrem Krankenversicherer wünschen. Insbesondere erwarten die Befragten eine Orientierungshilfe zu folgenden Punkten: Handlungsanweisungen bei Warnmeldungen (80 Prozent), Informationen zur Funktionsweise der Anwendung (70 Prozent), Unterrichtung zum Datenschutz (53 Prozent) und Erklärungen zur Kostenübernahme von Konsequenzen im Fall einer angezeigten Warnung (51 Prozent).

82 Prozent der Befragten möchten zudem wissen, ob ihr Krankenversicherungs-Träger für einen Coronatest auch ohne ärztliche Anordnung aufkommt, sobald die App ein Risiko anzeigt.

Diverse Ausführungen zu diesen Fragen, die kostenlos im Internet abrufbar sind, gibt es jedoch bereits von diversen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und auch von offiziellen Stellen.

Hilfreiche Informationsportale zur Corona-Warn-App

So verweist der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zum Beispiel auf Informationen zu der Applikation auf seinem Serviceportal Derprivatpatient.de und dem verbandseigenen Webportal.

Auch die Webauftritte vieler privater Krankenversicherungen und gesetzlicher Krankenkassen wie zum Beispiel der Techniker Krankenkasse oder der Barmer enthalten entsprechende Erklärungen. Detaillierte Ausführungen zur Corona-App im Text- und teils auch im Videoformat gibt das Webportal der Bundesregierung.

Besonders ausführliche Hinweise über die Funktionsweise, aber auch über das Verfahren nach einer von der App erhaltenen Risikowarnung sind unter www.zusammengegencorona.de, einer Website des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abrufbar.

Vom Datenschutz bis zu den Maßnahmen nach einem Warnhinweis

Unter anderem weist das zuletztgenannte Webportal des BMG darauf hin, dass die Datenschutz-Anforderungen eingehalten werden: „Die dezentrale Datenspeicherung auf den Geräten selbst sowie die vollumfängliche Pseudonymisierung garantieren ein Höchstmaß an Datenschutz. Alle Daten – beispielsweise zu Begegnungen mit anderen die App nutzenden Personen – werden verschlüsselt und ausschließlich auf dem eigenen Smartphone gespeichert.“

Auch auf die Frage, was passiert, wenn die Corona-Warn-App ein „Erhöhtes Risiko“ meldet, geht das genannte Portal ein: Eine solche Warnung „informiert den Nutzer allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, und empfiehlt dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme mit seinem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt“.

„Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung“, wie im BMG-Portal zu lesen ist. Entscheidet sich der App-Nutzer nach einem Warnhinweis, einen Arzt aufzusuchen und rät dieser zu einem Coronatest, übernimmt die Kosten dafür in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung, wie aus den genannten Informationsportalen hervorgeht.


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