Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelsätze für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Die Betroffenen können sich über etwas mehr Geld freuen. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat angehoben. Auch die Grundsicherung für Kinder steigt leicht. Schnell kann es passieren, dass sich Menschen aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder Arbeitslosigkeit mit finanziellen Problemen konfrontiert sehen. Sei es eine schwere Krankheit, der unerwartete Tod des Partners oder ein Unfall – so manches Unglück macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar. Zum Glück gibt es in Deutschland die sogenannte Grundsicherung, die verhindert, dass Bedürftige komplett durch das soziale Netz rutschen. Grundsicherung sichert soziale Teilhabe Mit der Grundsicherung soll Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gewährt werden. Das bedeutet in erster Linie die Sicherung des Grundbedarfs für Nahrung, Kleidung und Wohnung. Doch auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden erbracht, sofern ihre Höhe angemessen ist. Hierbei orientieren sich die Jobcenter am örtlichen Mietspiegel. Wie viel Geld der einzelnen Person zusteht, wird individuell ermittelt. Dabei werden die Regelsätze jedes Jahr überprüft und notfalls korrigiert. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Sozialbezüge steigen Hier gibt es eine gute Nachricht für Bedürftige. Zum Jahresbeginn 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter sowie Erwerbsminderung. Leider fällt die Erhöhung der Bezüge mit drei bis fünf Euro im Monat nicht gerade üppig aus. Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen zukünftig 404 Euro (+5 Euro), Personen in einer Bedarfsgemeinschaft je 364 Euro (+4 Euro), Kinder von 0 bis 6 Jahren 237 Euro (+3 Euro), Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro (+3) sowie Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro (+4). Gegen existenzielle Risiken absichern Die Versicherungswirtschaft bietet verschiedene Lösungen, um existenzbedrohende Risiken abzusichern. Wer seinen Beruf aufgeben muss, wird zum Beispiel froh sein, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Die private Unfallversicherung zahlt bei gesundheitlichen Schäden in der Freizeit infolge von Unfällen. Pflege- und Invaliditätspolicen erbringen eine Leistung, falls man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Und auch, wenn man sich mit dem Thema nicht gern auseinandersetzt: um die Hinterbliebenen im Falle des eigenen Ablebens finanziell abzusichern, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Welche weiteren Vorsorgeformen es gibt, klärt ein Beratungsgespräch!