Krankenkasse: Am heutigen Montag starten die neuen Termin-Servicestellen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Das neue Konzept hat für die Patienten aber auch Nachteile. Stundenlanges Telefonieren und monatelanges Warten, um einen Termin beim Internisten oder Orthopäden zu bekommen? Für viele gesetzlich Versicherte war dies bittere Realität. Aber das soll ab heute ein Ende haben, denn am Montag nehmen die neuen Servicestellen der regionalen kassenärztlichen Vereinigungen ihre Arbeit auf. Dank dieser Einrichtungen soll jeder Patient binnen vier Wochen einen Facharzt-Termin erhalten. Facharzt-Termin nur gegen ärztliche Überweisung Wer an dem neuen Verfahren teilnehmen will, muss einige Regeln beachten. So gilt: Ohne Überweisung des Hausarztes werden die Servicestellen nicht aktiv. Der Hausarzt vergibt eine Codenummer, mit deren Hilfe dann der entsprechende Facharzt zugeteilt wird. Mit diesem Code wendet sich der Patient telefonisch an die Servicestelle der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mitarbeiter nennen ihm daraufhin innerhalb einer Woche den entsprechenden Facharzt und weisen einen Termin zu. Zwischen der Anfrage und dem Termin beim Facharzt dürfen maximal 4 Wochen liegen. Warum aber ist eine ärztliche Überweisung für das Verfahren erforderlich? Damit wollen die Krankenkassen verhindern, dass jeder Patient mit einem kleinen Zipperlein den Terminservice in Anspruch nimmt. Er soll jenen vorbehalten bleiben, die dringend eine fachärztliche Behandlung brauchen. Kliniken und Ärzte klagen schon seit längerem, dass Patienten selbst bei Kleinigkeiten die Notstationen der Krankenhäuser aufsuchen. Es gibt aber Ausnahmen: Für Untersuchungen beim Frauen- oder Augenarzt ist keine Überweisung erforderlich. Lange Anfahrtswege sehr wahrscheinlich Während Befürworter die Verbesserungen für den Patienten durch eine schnellere Terminvergabe hervorheben, stoßen die Servicestellen auch auf Kritik. So ist keineswegs gewährleistet, dass der Erkrankte seinen Wunscharzt zugewiesen bekommt. Er kann jedem beliebigen Facharzt zugelost werden. Wer an dem Verfahren teilnimmt, verzichtet de facto auf sein Recht der freien Arztwahl. Welcher Arzt letztendlich die Behandlung übernimmt, ist abhängig von lokalen Gegebenheiten. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Hierunter fallen: Frauenärzte, Augenärzte, Hausärzte, Neurologen, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Urologen und Chirurgen. Anders hingegen bei Spezialgebieten, etwa Radiologen. Hierfür ist sogar eine 60minütige Anreise erlaubt! Speziell für ältere Menschen dürfte das eine hohe Hürde sein. Darüber hinaus können die Servicestellen nicht für alle Behandlungen in Anspruch genommen werden. Termine bei einem Psychotherapeuten sind beispielsweise oft mit mehrmonatigen Wartezeiten verbunden, obwohl die Betroffenen sich in einer Krisensituation befinden und dringend Hilfe bräuchten. Aber hierfür ist die Terminvergabe nicht vorgesehen. Auch für Kieferorthopäden, Zahnärzte, Vorsorge- und Routineuntersuchungen muss sich auf einem anderen Weg um Termine bemüht werden. Terminvergabe auch ohne Servicestelle möglich Natürlich ist es gesetzlich Versicherten freigestellt, wie bisher bei der gewünschten Arztpraxis für eine Behandlung anzufragen, eine Teilnahme an dem neuen Verfahren keineswegs Pflicht. Kritiker fürchten gar, dass sich die Wartezeiten in den Arztpraxen insgesamt verlängern können, müssen doch die Patienten der Service-Stellen nun zusätzlich untergebracht werden. Das erfordert zusätzliche Bürokratie und auch ein Mehr an Organisationsgeschick. Ob und wie sich die Neuregelung auswirkt, muss der Praxistest zeigen.