19.12.2019 (verpd) Auch eine Privathaftpflicht-Police kann veralten. Denn viele Risiken, die früher noch nicht versicherbar waren, können heute kostenlos oder gegen einen kleinen Aufpreis versichert werden. Zudem sind die angebotenen Versicherungssummen bei neuen Policen in der Regel deutlich höher als noch vor zehn oder 20 Jahren. Des Weiteren ändern sich im Laufe der Zeit auch die persönlichen Gegebenheiten. Daher ist eine Anpassung eines bestehenden Versicherungsvertrages an die aktuelle Lebenssituation sinnvoll, damit man keine unnötigen und im Schadenfall teils teuren Absicherungslücken hat.
Weil jedem versehentlich ein Malheur passieren kann, bei dem man einen anderen verletzt oder dessen Sachen beschädigt, ist eine Privathaftpflicht-Versicherung eine der wichtigsten Policen. Denn nahezu jeder muss gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Schäden, die er anderen auch nur versehentlich zufügt, unbegrenzt haften.
Eine Privathaftpflicht-Police übernimmt in so einem Fall nicht nur die entsprechenden Schäden, die man anderen durch das eigene Missgeschick zugefügt hat, sondern wehrt auch zu hohe oder falsche Forderungen Dritter ab. Wer eine entsprechende Police schon seit Jahren hat, sollte allerdings prüfen, inwieweit der vereinbarte Versicherungsumfang noch zeitgemäß ist und die bestehenden Risiken der eigenen Lebenssituation auch tatsächlich abdeckt.
Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist
Unter anderem sind in den meisten älteren Privathaftpflicht-Policen deutlich niedrigere Versicherungssummen – auch Deckungssummen genannt – vereinbart, als heute möglich. Da man im Schadenfall laut Gesetz jedoch unbegrenzt haften muss, ist es besser, mit einer möglichst hohen Versicherungssumme geschützt zu sein.
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden unter fünf Millionen Euro, sollte die Police unbedingt geändert werden. Heutzutage ist eine Deckungssumme von fünf, zehn oder mehr Millionen Euro üblich und sorgt für mehr Sicherheit.
Gerade, wenn man durch ein Malheur wie bei einem mit dem Fahrrad verursachten Unfall andere verletzt hat, können die dabei entstandenen Personenschäden – von Heilbehandlungskosten über Schmerzensgeld bis hin zum Ersatz von Einkommensausfällen – schnell mehrere Millionen kosten. Reicht die Versicherungssumme der Privathaftpflicht-Police dafür nicht, muss man den Restbetrag aus der eigenen Tasche zahlen.
Neue Policen bieten oft einen umfangreicheren Schutz
Zudem gehören viele Risiken, die früher noch nicht absicherbar waren, bei neuen Policen mittlerweile zum Standardversicherungs-Umfang oder können gegen einen kleinen Aufpreis in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden. So sind in den meisten älteren Policen im Gegensatz zu heutigen Verträgen beispielsweise Schäden, die man bei einer Gefälligkeit verursacht, nicht versichert. Zudem gab es einige heute versicherbare Risiken vor Jahren noch gar nicht.
Wer heute beispielsweise ein E-Bike oder einen automatischen Rasenmäher besitzt, sollte darauf achten, dass Unfallschäden, die man damit versehentlich bei anderen anrichtet, durch die Privathaftpflicht-Police abgedeckt sind. Selbst Schäden, die bei anderen versehentlich entstehen, weil man an sie eine E-Mail versendet, ohne zu wissen, dass ein Schadprogramm auf dem eigenen Computer ist, und man dieses dadurch weitergibt, sind heute versicherbar. Wichtig ist außerdem, dass der Versicherungsschutz zudem stets der aktuellen Lebenssituation angepasst ist.
Anderenfalls drohen im Schadenfall existenzgefährdende Absicherungslücken, die durch eine regelmäßige Vertragsaktualisierung vermeidbar sind. In einigen Versicherungsverträgen können beispielsweise auch volljährige Kinder oder ein Elternteil, die mit in der Wohnung leben, in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden. Damit sind auch Schäden, die diese Personen durch ein Missgeschick verursachen, versichert – und zwar ohne dass sie dafür eine eigene Privathaftpflicht-Police benötigen.
So lassen sich Absicherungslücken aufdecken
Folgende Fragen helfen, mögliche Absicherungslücken in der bisherigen Privathaftpflicht-Police zu erkennen:
- Ist die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ausreichend und beträgt sie mindestens fünf, besser zehn oder mehr Millionen Euro für Personen- und Sachschäden?
- War man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ledig und ist später mit einem Partner zusammengezogen oder hat man geheiratet?
- Hat man mittlerweile Kinder bekommen?
- Sind die Kinder inzwischen volljährig?
- Lebt ein alleinstehendes Elternteil oder Großelternteil mit im Haushalt?
- Ist man ehrenamtlich tätig?
- Nutzt man das Internet und versendet E-Mails oder tauscht anderweitig Daten beispielsweise per USB-Stick?
- Leiht man sich manchmal Dinge aus?
- Hilft man gelegentlich bei Bekannten oder Freunden unentgeltlich?
- Ist man als Tagesmutter/-vater tätig?
- Passt man ab und zu auf fremde Hunde auf beziehungsweise reitet man auf fremden Pferden?
- Ist man im Besitz von Schlüsseln, die zu einer Schließanlage an der Mietwohnung, zu einem Vereinsheim oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers gehören?
- Übernachtet man zeitweise in Hotels oder Ferienwohnungen?
- Besitzt man ein Terrarium mit gefährlichen Reptilien oder Insekten?
- Hat man sich größere Haustiere, zum Beispiel Hunde oder Pferde angeschafft?
- Hat man außergewöhnliche Hobbys wie Kiten oder Jagen?
- Hat man Wasserfahrzeuge wie ein Surfbrett, Motor- oder ein Segelboot beziehungsweise benutzt man diese?
- Nimmt man an Radrennen teil?
- Werden Modellfahrzeuge (Modellauto, Modellflugzeug, Drohnen) benutzt?
- Werden motorbetriebene Kleinfahrzeuge wie E-Bikes, Aufsitzrasenmäher oder Rasenmähroboter verwendet?
- Verbringt man seinen Urlaub in einem Land außerhalb Europas?
- Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant?
- Wohnt man selbst zur Miete?
- Besitzt man ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung?
- Wurde ein Öltank angeschafft?
- Ist ein Hausbau oder Umbau geplant?
- Werden Wohnräume oder eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietet?
- Hat man eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus errichten lassen?
- Wurde eine Immobilie im Ausland erworben?
- Besteht Versicherungsschutz, wenn man von einem anderen geschädigt wurde, der keine Privathaftpflicht-Police hat und aus seinem Vermögen den Schaden nicht begleichen kann (Ausfalldeckung)?
Ob die genannten Risiken bereits in der vorhandenen Police mitversichert sind oder dort miteingeschlossen werden, hängt vom vereinbarten Tarif ab. Details dazu können der Police und den zugrunde liegenden Bedingungen entnommen werden. Schneller und einfacher ist es, wenn man sich diesbezüglich von einem Versicherungsfachmann beraten lässt. Stellt sich heraus, dass Absicherungslücken bestehen, können diverse Risiken, sofern dies im bisherigen Tarif möglich ist, meist gegen einen Prämienaufschlag mitversichert werden.
Die meisten Versicherer bieten jedoch auch eine Vertragsumstellung auf einen aktuellen Tarif mit einem zeitgemäßen und damit umfassenderen Versicherungsschutz an. Damit sind in der Regel bereits die meisten bisher bestehenden Absicherungslücken ohne Preisaufschlag abgedeckt. Die neuen Policen sind trotz der meist hohen Versicherungssummen und des umfangreichen Versicherungsschutzes immer noch vergleichsweise günstig.
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