Das frühestmögliche Renteneintrittsalter

17.1.2020 (verpd) Es ist gesetzlich festgelegt, ab welchem Alter frühestens eine Person eine gesetzliche Altersrente erhalten kann, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Je nach Art der Altersrente gilt ein anderes Renteneintrittsalter. Dieses Renteneintrittsalter wird je nach Rentenart aktuell jedes Jahr und daher auch in 2020 schrittweise angehoben bis zum Jahr 2031 beispielsweise eine reguläre Altersrente erst mit 67 Jahren erstmalig beansprucht werden kann.

Es gibt verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente wie die reguläre Altersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch als Rente ab 63 bekannt. Erst wenn man das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart erreicht hat, kann man, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erstmalig eine solche Rente beanspruchen.

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter für einige gesetzliche Altersrenten jedes Jahr schrittweise angehoben. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf alle, die eine abschlagsfreie Rente erstmalig beziehen wollen. Auch wer in 2020 63 Jahre alt wird und eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen – diese ist frühestens mit 63 Jahren möglich – beziehen möchte, muss höhere Abschläge in Kauf nehmen als Personen, die vor 2020 das genannte Alter erreicht haben.

Reguläre Altersrente

Anspruch auf eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, hat jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit) erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat. Seit 2012 wurde und wird die Altersgrenze für die normale Altersrente für alle, die ab 1947 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

2019 musste ein 1954 Geborener noch 65 Jahre und acht Monate alt sein, um frühestens eine Regelaltersrente erstmalig zu bekommen. In 2020 muss ein 1955 Geborener, der eine solche Altersrente beziehen möchte, bereits mindestens 65 Jahre und neun Monate alt sein.

Für alle, die ab 1956 bis 1963 geboren sind, steigt das Mindestrenten-Eintrittsalter bis zum Jahr 2031 weiter an. Danach können alle, die ab 1964 oder später zur Welt kamen, die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Seit 2016 wird für alle ab 1953 Geborenen auch das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte vom 63. auf das 65. Lebensjahr verlängert. Diese Rentenart setzt neben dem Erreichen des Renteneintrittsalters auch eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren voraus. Alle, die 1951 oder 1952 geboren wurden, konnten, sofern sie die sonstigen Kriterien erfüllten, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

In 2019 lag dagegen die Altersgrenze für die 1956 Geborenen schon bei 63 Jahren und acht Monaten. Und in 2020 beträgt das frühestmögliche Renteneintrittsalter aktuell für alle 1957 Geborenen 63 Jahre und zehn Monate.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Anhebung der Altersgrenze: Wer am 31. Dezember 1956 geboren wurde, kann insgesamt zwei Monate früher, nämlich zum 1. September 2020 in Rente gehen. Wer nur einen Tag später geboren wurde, also am 1. Januar 1957, erhält frühestens zwei Monate später, also erst am 1. November 2020 eine solche Rente. Alle, die ab 1964 geboren sind, können die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte dann erst mit 65 Lebensjahren in Anspruch nehmen.

Altersrente mit Abschlägen

Auch bei der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen, der Altersrente für langjährig Versicherte, wirkt sich die Anhebung der Altersgrenzen aus, und das obwohl hier das frühestmögliche Renteneintrittsalter für alle das 63. Lebensjahr ist. Denn die Höhe der Rentenabschläge hängt vom Geburtsdatum, dem tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem es eine abschlagsfreie Rente gäbe, ab. Weitere Voraussetzung für eine solche Rente, ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

Zur Abschlagsberechnung: Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die Regelaltersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet.

Wer vor 1949 geboren wurde und mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen bezog, hatte eine Abschlagshöhe von 7,2 Prozent. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte lag für die 1945 bis 1948 Geborenen bei 65 Jahren. Beim Rentenbeginn mit 63 Jahren wurden daher 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent berechnet.

Wer 2020 mit 63 Jahren in Rente geht

Für 2020 liegt die Altersgrenze für 1957 Geborene wie bei der Regelaltersrente dagegen bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also 1957 zur Welt kam und 2020 genau zu seinem 63. Geburtstag in Rente geht, hätte noch insgesamt zwei Jahre und elf Monate (35 Monate) bis zur abschlagsfreien Altersgrenze und muss demnach 35 mal 0,3 Prozent, also 10,5 Prozent Abschläge in Kauf nehmen.

Für alle, die ein Jahr früher geboren sind, also 1956, liegt die Altersgrenze dagegen bei 65 Jahren und zehn Monaten – sie hatten daher, wenn sie 2019 an ihrem 63. Lebensjahr in Rente gegangen sind, einen Abschlagsmonat (34 Monate) weniger, und damit eine Abschlagshöhe von 10,2 Prozent.

Die meisten Abschläge, sofern die vorzeitige Rente in Anspruch genommen wird, gibt es für alle ab 1964 Geborenen. Die Altersgrenze für langjährig Versicherte für eine abschlagsfreie Rente, die nach 1963 auf die Welt kamen, ist nämlich das 67. Lebensjahr. Sie haben daher, wenn sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – also mit 63 Jahren – in Rente gehen, insgesamt 48 Abschlagsmonate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent).

Wissenswertes rund um die gesetzliche Rente

Detaillierte Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format.

Im Webauftritt des DRV gibt es zudem einen Rentenbeginn- und -höhenrechner. Damit kann jeder ermitteln, in welchem Alter er welche gesetzliche Altersrente frühestens mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnte, sofern er die für die jeweilige Rentenart benötigte Wartezeit erfüllt. Grundsätzlich entspricht jedoch die Höhe der gesetzlichen Altersrente, egal ob mit oder ohne Abschläge, bei Weitem nicht dem bisherigen Nettoeinkommen.

Selbst wer 45 Jahre gearbeitet und dabei so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält aktuell nur rund 48 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens. Um auch im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können, sollte man ermitteln, wie hoch die voraussichtlichen Alterseinkünfte tatsächlich sein werden. Im Rahmen unserer individuellen Altersvorsorge-Analyse und -Planung ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam den aktuellen Stand Ihrer Versorgung, den evtl. verbleibenden Bedarf und passende Lösungen zur Umsetzung.

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