Zwei von drei Erwerbstätigen sind unzureichend abgesichert

23.1.2020 (verpd) Statistiken belegen, dass jeder Vierte während seines Erwerbslebens mindestens einmal für eine längere Zeit oder sogar dauerhaft aufgrund eines körperlichen oder psychischen Leidens nicht mehr in der Lage ist, in seinem bisherigen Beruf zu arbeiten. Die finanziellen Folgen sind für den Betroffenen oft dramatisch, da es hierfür, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gibt. Umso wichtiger ist eine private Absicherung.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird jeder vierte Erwerbstätige beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles für längere Zeit oder auch für immer berufsunfähig – und zwar im Schnitt rund 20 Jahre vor dem Rentenalter. Dabei führen nicht nur körperliche Leiden, sondern immer häufiger auch psychische Erkrankungen zu einer Berufs- oder sogar Erwerbsminderung.

Fällt jedoch der Verdienst aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit teilweise oder sogar komplett weg, würde das für viele ein finanzielles Desaster bedeuten. Die gesetzliche Absicherung durch die Sozialversicherungen schützt hier nicht davor.

Lücken in der gesetzlichen Absicherung

So erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit innerhalb drei Jahren nach der ersten Krankschreibung nur für maximal 78 Wochen ein Krankengeld wegen derselben Krankheit von der Krankenkasse. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es schon seit Längerem nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wiederum gibt es nur, wenn man erwerbsgemindert ist.

Das heißt, es reicht nicht, wenn man aufgrund eines gesundheitlichen Leidens in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Voraussetzung für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist, dass man aufgrund gesundheitlicher Probleme auch in keiner anderen Erwerbstätigkeit dauerhaft weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Zudem müssen auch sonstige Kriterien wie in der Regel eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein.

Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre gearbeitet haben, haben deswegen oftmals keinen Anspruch. Auch viele Selbstständige sind nicht anspruchsberechtigt, sofern sie nicht gesetzlich rentenversichert sind. Doch selbst wenn man gar keine Erwerbstätigkeit ausüben kann und einem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht, beläuft sich diese auf weit weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens, das man vor dem Eintritt der Erwerbsminderung hatte. Der bisherige Lebensstandard lässt sich damit alleine nicht halten.

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Aufgrund des unzureichenden und bei einigen Bürgern auch fehlenden gesetzlichen Schutzes ist es wichtig privat vorzusorgen, um im Falle einer eintretenden Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeit nicht auch noch mit finanziellen Problemen kämpfen zu müssen.

Laut den Daten des GDV hat jedoch von den etwa 44 Millionen Erwerbstätigen hierzulande nur rund jeder Dritte seine Arbeitskraft zusätzlich abgesichert. Das heißt, ein Großteil, nämlich rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen, sind für den Fall der Fälle nicht ausreichend finanziell geschützt.

Gerne klären wir in einem Beratungsgespräch nicht nur, inwieweit Ihnen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusteht und wie hoch diese wäre. Sondern wir erörtern mit Ihnen auch, welche Vorsorgelösungen mit Blick auf die individuelle Absicherungslücke in Frage kämen; sei es in Form einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) oder anderer Versicherungslösungen – beispielsweise wenn aufgrund der Berufsgruppe oder gesundheitlichen Verhältnisse eine BU nicht erhältlich oder finanzierbar ist.


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