24.1.2020 (verpd) Im Jahr 2018 waren über 3,92 Millionen Bürger hierzulande ein Pflegefall und damit knapp 370.000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Zusätzlich zeigen die Zahlen, dass bei Weitem nicht alle Pflegebedürftigen bereits im Rentenalter sind.
Hierzulande müssen alle Bürger eine Pflegeversicherung haben. Gesetzlich Krankenversicherte sind beispielsweise im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung versichert, deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind. Privat Krankenversicherte unterliegen hingegen der gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung – eine Absicherung ist über private Krankenversicherer möglich.
Nach Zahlen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) gab es 2018 hierzulande 3,92 Millionen Pflegebedürftige, die gesetzliche Pflegeversicherungs-Leistungen erhielten. Das sind fast 370.000 Pflegebedürftige und damit über zehn Prozent mehr als in 2017. Die Mehrheit, nämlich fast 79 Prozent oder knapp 3,09 Millionen Pflegebedürftige, wurden 2018 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Fast 21 Prozent oder knapp 835.000 Pflegebedürftige erhielten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Personen jeden Alters sind pflegebedürftig
Die Statistikdaten belegen zudem, dass nicht nur Personen im Alter von über 65 Jahren zum Pflegefall werden können.
Laut der Statistik des GKV-Spitzenverbandes waren von den knapp 3,69 Millionen Pflegebedürftigen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, über ein Fünftel, nämlich fast 844.000 Betroffene, noch keine 65 Jahre alt. Knapp elf Prozent beziehungsweise fast 386.000 Pflegebedürftige waren sogar jünger als 45 Jahre.
Die Statistik zeigt jedoch auch, dass im Alter zwischen 65 und 90 Lebensjahren die Anzahl der Pflegebedürftigen überproportional zunimmt. Während rund 23 Prozent der Personen, die eine Pflege benötigten, jünger als 65 Jahre alt waren, betrug der Anteil der unter 80-jährigen Pflegefälle bereits 48,3 Prozent. Der Anteil der unter 85-jährigen Pflegebedürftigen lag bei 68 Prozent und der unter 90-jährigen bei knapp 86 Prozent. Alleine ein Fünftel aller Pflegebedürftigen war zwischen 80 bis 84 Jahre alt, zudem war fast ein Drittel aller Pflegefälle älter als 84 Jahre.
Das Bundesministerium für Gesundheit rät zur privaten Vorsorge
Die soziale Pflege- und gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet jedoch nur eine Teilabsicherung, die anfallenden Pflegekosten werden nämlich nur zum Teil übernommen.
Das Bundesministerium für Gesundheit rät daher auf seiner Website: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“
Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.
Für weitere Informationen zu den Möglichkeiten individueller Pflegekostenvorsorge sprechen Sie uns bitte einfach an.