4.2.2020 (verpd) Bei Unternehmen ändert sich im Laufe eines Jahres meist viel: vom Umsatz über die Betriebsausstattung bis hin zum Personal bleibt meist nichts wie im Vorjahr. Damit auch der Versicherungsschutz den geänderten Werten entspricht, ist dieser entsprechend anzupassen. Denn dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und man weder zu viel Prämien zahlt noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung erhält.
Bei einigen Firmenversicherungen, wie bei manchen Betriebshaftpflicht-Policen, richtet sich die Prämienberechnung unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Jahreslohn- und Gehaltssumme und/oder dem Jahresumsatz. Die Versicherer fordern daher üblicherweise ihre Versicherungskunden (Versicherungsnehmer) mindestens einmal im Jahr – meist zum Jahresanfang – dazu auf, die entsprechenden Werte mitzuteilen.
Doch die aktuellen Werte eines Unternehmens sollte man auch noch aus anderen Gründen den Versicherern, bei denen eine Firmenversicherung besteht, mitteilen. Denn bei vielen Betriebsversicherungen hängen nicht nur die Prämie, sondern auch der gewährte Versicherungsumfang beziehungsweise die in der Police geltende Versicherungssumme von diesen Werten ab. Und sind die geltenden Versicherungssummen zu hoch oder zu niedrig, führt das zu finanziellen Nachteilen für eine Firma.
Unnötig hohe Versicherungsprämie vermeiden
Hat man beispielsweise Teile der Firma verkauft und dadurch die Betriebsausstattung reduziert, und dies nicht dem Versicherer gemeldet, bei dem eine Betriebsinhalts- und/oder Elektronik-Versicherung besteht, ist die bisherige Versicherungssumme in der Regel zu hoch.
Die Folge: Ist die in der Police geltende Versicherungssumme höher als der höchstmögliche Schaden, zahlt der Unternehmer eine zu hohe Versicherungsprämie, da diese in der Regel von der Höhe der Versicherungssumme abhängt.
Im Schadenfall erhält der Unternehmer nämlich maximal den höchstmöglichen Schaden vom Versicherer erstattet, da eine solche Schadenleistung des Versicherers nicht zu einer Bereicherung des versicherten Unternehmens führt.
Damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt
Doch auch wenn die Betriebsausstattung des Unternehmens wertvoller geworden ist, zum Beispiel, weil neue Maschinen und Anlagen und/oder eine neue IT-Ausrüstung angeschafft wurden, ist es wichtig, dies den jeweiligen Versicherern, bei denen Firmenversicherungen bestehen, zu melden. Denn auch dann sollten die bisherigen Versicherungssummen entsprechend den geänderten Unternehmenswerten angepasst werden.
Anderenfalls würde die bisher vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreichen, um im Falle eines Totalschadens beispielsweise infolge eines Brandes den entstandenen Schaden zu ersetzen. Doch auch wenn ein Schaden noch kein Totalschaden ist, muss man bei einer solchen Unterversicherung – also wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme – mit finanziellen Nachteilen rechnen.
Denn grundsätzlich gilt: Ist der Wert der versicherten Sachen höher als die Versicherungssumme, muss der Versicherer im Schadenfall den Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen.
Ertrag passend absichern
Eine Anpassung des Versicherungsschutzes gemäß den aktuellen Unternehmenswerten ist auch für Firmenversicherungen, die den Ertrag oder auch den Gewinn zuzüglich der Fixkosten im Schadenfall absichern, unbedingt erforderlich. Dies trifft unter anderem auf Betriebsunterbrechungs-Versicherungen, die beispielsweise nach einem Brand- oder Sturmschaden den dadurch verursachten Ertragsausfall oder, wenn vereinbart, den entgangenen Gewinn zuzüglich Fixkosten dem versicherten Unternehmen ersetzen.
Haben sich der Umsatz und/oder der Gewinn in 2019 im Vergleich zu 2018 reduziert, und ist nicht damit zu rechnen, dass sich die geänderten Werte in 2020 erhöhen, sollte man auch die Versicherungssumme einer solchen Betriebsunterbrechungs-Versicherung entsprechend anpassen. Ansonsten berechnet sich die Prämie nach einer unnötig hohen Versicherungssumme.
Ist dagegen der Umsatz und/oder Gewinn angestiegen, sollte auch die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden, damit diese im Schadenfall auch ausreicht, um beispielsweise den entstandenen Ertragsausfall auszugleichen.
Für eine regelmäßige Überprüfung und Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Geschäftsversicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.