So wichtig ist die jährliche Renteninformation

14.2.2020 (verpd) Fast jeder gesetzlich Rentenversicherte erhält ab seinem 27. Lebensjahr jährlich eine individuelle Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Diese ist eine wichtige Grundlage bei der Ermittlung der passenden Altersvorsorge, um im Rentenalter ausreichend finanziell abgesichert zu sein. Sie zeigt nämlich, mit welcher gesetzlichen Alters-, aber auch Erwerbsminderungsrente man auf Grundlage der bereits persönlich erreichten gesetzlichen Rentenansprüche aktuell rechnen kann, aber auch womit im Rentenalter voraussichtlich zu rechnen ist.

Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass die gesetzliche Altersrente bei Weitem nicht so hoch ist wie das bisherige Einkommen. Aktuell erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Konkret liegt das Rentenniveau derzeit bei rund 48 Prozent. Für die Zukunft erwarten Experten sogar ein noch niedrigeres Rentenniveau. Wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, sollte daher bereits frühzeitig vorsorgen.

Eine konkrete Auskunft, wie hoch die persönlichen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, gibt die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die fast jeder gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr erhält.

Das enthält die Renteninformation

Konkret erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte eine solche Renteninformation, sofern er mindestens 27 Jahre alt ist und wenigstens fünf Jahre rentenrechtliche Beitragszeiten aufweisen kann. Auf der ersten Seite wird gleich zu Beginn des Anschreibens das Datum genannt, ab dem der angeschriebene Rentenversicherte erstmalig eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente) in Anspruch nehmen könnte, also wann er die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat.

Danach werden ebenfalls auf der ersten Seite drei Geldbeträge aufgeführt. Der erste Geldbetrag entspricht der Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Rentenversicherten aktuell zustehen würde, wenn er ab sofort aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein könnte.

Der zweite Geldbetrag benennt die Höhe der Regelaltersrente, die der Rentenversicherte erhalten würde, wenn er ab sofort keine neuen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und auch keine weiteren sonstigen Rentenzeiten angerechnet bekommen würde. Der dritte Geldbetrag entspricht der hochgerechneten Höhe der Regelaltersrente, die der Rentenversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze erwarten kann, wenn sich seine Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.

Kaufkraftverlust ist zu berücksichtigen

Unter der Zwischenüberschrift „Rentenanpassung“, wird zudem angegeben, wie sich eine mögliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die Höhe der künftigen Regelaltersrente auswirken würde. Zu beachten: Alle aufgeführten Rentenbeträge sind Bruttobeträge, das heißt, hiervon sind noch Beiträge für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflege(pflicht)-Versicherung sowie möglicherweise auch eine Einkommensteuer zu zahlen.

Am Ende der ersten Seite der Renteninformation wird man noch darauf hingewiesen, warum eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente immer wichtiger wird. Außerdem weist der DRV darauf hin, dass man bei der Ermittlung der Höhe für eine ausreichende Altersvorsorge auch die künftige Inflation (Kaufkraftverlust) mitberücksichtigen sollte.

Konkret ist hier zu lesen: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.“

Entgeltpunkte – das A und O der gesetzlichen Rennte

Auf der Rückseite der Renteninformation werden die Grundlagen der Rentenberechnung kurz erläutert. Wichtig für die Ermittlung der Rentenhöhe sind zum Beispiel die sogenannten Entgeltpunkte, die sich aus den eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträgen und den sonstigen Versicherungszeiten wie Kindererziehungszeiten ergeben.

Danach werden die für den Rentenversicherten an die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlten Rentenversicherungs-Beiträge aufgeführt. Und zwar die Rentenversicherungs-Beiträge, die vom Rentenversicherten selbst, vom Arbeitgeber, aber auch von öffentlichen Kassen, wie der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder auch vom Bund an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt wurden. Im Anschluss daran wird angegeben, wie viel Entgeltpunkte der Rentenversicherte bisher erreicht hat.

Grundsätzlich hat jeder Rentenversicherte das Recht, eine ausführliche Auflistung aller seiner bisher der Deutschen Rentenversicherung bekannten und für die gesetzliche Rente relevanten Zeiten zu bekommen. Anfordern kann man diesen Versicherungsverlauf formlos beim zuständigen Träger der DRV. Stellt man fest, dass diese Auflistung lückenhaft ist, zum Beispiel weil Ausbildungs- oder sonstige für die gesetzliche Rente relevanten Zeiten nicht berücksichtigt wurden, kann man eine Berichtigung in Form einer sogenannten Kontoklärung beim Träger der DRV beantragen.

Versicherungsverlauf im eigenen Interesse prüfen

Im 43. Lebensjahr bekommt jeder gesetzlich Rentenversicherte automatisch von der DRV einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Spätestens ab dem 55. Lebensjahr erhält man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese enthält unter anderem den aktuellen Versicherungsverlauf sowie die erreichten Entgeltpunkte.

Zudem werden die verschiedenen gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ausführlich erläutert sowie die voraussichtlichen individuellen Rentenhöhen gemäß dem bisherigen Versicherungsverlauf angegeben. Damit im Alter die Alterseinkünfte ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, ist in der Regel eine frühzeitige Altersvorsorge wichtig. Ein Fachmann kann dabei aktiv mit entsprechenden Finanzanalysen unterstützen, die auch den Kaufkraftverlust berücksichtigen. Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen. Zudem kann er auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.


Die investmentpartner®-Altersvorsorgeanalyse ermittelt auf Basis der geschilderten Informationen Ihre Versorgungssituation im Jahr des Rentenbeginns, aber auch im Verlauf der folgenden Jahre, auf Basis einer angenommenen Inflation sowie des Steuer- und Sozialversicherungsrechts aus heutiger Sicht. Dabei können auf einfache Weise auch verschiedene Szenarien betrachtet werden. Die Analyse kann überdies, einmal erstellt, jederzeit aktualisiert und neu berechnet werden, so dass über Jahre hinweg der Verlauf verfolgt werden kann, die Auswirkungen steuer- oder sozialversicherungsrechtlicher Änderungen sofort erkennbar werden und außerdem ein immer präziseres Bild entsteht. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.


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