Singlehaushalte im Trend

(verpd) Momentan sind rund 42 Prozent aller Haushalte in Deutschland Einpersonenhaushalte. Dieser Anteil wird laut einer aktuellen Auswertung des Statistischen Bundesamtes bis 2040 auf über 45 Prozent steigen. Bei den Haushalten mit zwei oder mehr Personen wird jedoch ein anteiliger Rückgang erwartet. Worauf Alleinlebende aus finanzieller Sicht im Falle einer Krankheit oder einer Erwerbsminderung besonders achten sollten.

Vor Kurzem hat das Statistische Bundesamt (Destatis) eine Vorausberechnung der Bevölkerung und der Anzahl der Haushalte in Deutschland für den Zeitraum von 2018 bis 2040 auf Basis des Mikrozensus veröffentlicht. Danach lebten in 2018 rund 82,5 Millionen Menschen hierzulande, bis 2040 wird ein Rückgang der Einwohnerzahl auf 81,7 Millionen Personen prognostiziert, das wäre eine Reduzierung um rund ein Prozent. Die Anzahl der Privathaushalte wird dagegen im gleichen Zeitraum von 41,4 Millionen auf voraussichtlich 42,6 Millionen steigen.

Grund für diese vorausgesagte Zunahme der Haushalte trotz der Verringerung der Einwohner ist die wahrscheinlich steigende Zahl der Einpersonenhaushalte. Konkret gab es 2018 über 17,3 Millionen Einpersonenhaushalte, das waren knapp 42 Prozent aller Privathaushalte. Die Anzahl dieser Singlehaushalte wird sich laut Destatis bis 2040 um rund elf Prozent auf 19,3 Millionen Haushalte erhöhen, was einem Anteil von über 45 Prozent aller Haushalte entspricht.

Fast jeder vierte Bundesbürger wird alleine leben

Der Anteil der Alleinlebenden gegenüber der Gesamtbevölkerung wird demnach vermutlich von zuletzt knapp 21 Prozent in 2018 auf fast 24 Prozent in 2040 ansteigen. Eine leichte Zunahme wird es laut Destatis zwar auch bei der Anzahl der Zweipersonenhaushalte geben, nämlich von 14,0 in 2018 auf 14,1 Millionen Haushalte in 2040. Allerdings wird sich der Anteil der Zweipersonenhalte im Vergleich zu allen Haushalten von knapp 34 Prozent in 2018 auf rund 33 Prozent in 2040 etwas verringern.

Die Zahl der Haushalte mit drei Personen wird sich laut den Vorausberechnungen von 2018 bis 2020 um rund 500.000 verringern, nämlich von 4,9 Millionen auf 4,4 Millionen, was einer Abnahme des Anteils an allen Haushalten in diesem Zeitraum von fast zwölf auf rund zehn Prozent entspricht.

Auch bei den Haushalten mit vier oder mehr Personen wird es voraussichtlich im genannten Zeitraum eine Verringerung geben, nämlich von 5,1 Millionen auf nicht ganz 4,8 Millionen Haushalte. Während 2018 in über zwölf Prozent aller Haushalte vier oder mehr Personen wohnten, werden es 2040 vermutlich nur noch rund elf Prozent sein.

Was Singles im Falle einer Krankheit …

Wer alleine in einem Haushalt lebt, ist in vielen Lebensbereichen häufig auf sich alleine gestellt – auch finanziell. Daher ist es insbesondere für allein lebende Singles wichtig, mögliche Risiken, die zu Problemen führen können, ausreichend abzusichern.

Wer beispielsweise vom eigenen Erwerbseinkommen lebt, muss bei einer mehr als sechswöchigen krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit mit finanziellen Einbußen rechnen. Denn auch wenn gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer einen finanziellen Schutz durch das gesetzliche Krankengeld haben, ist diese Lohnersatzleistung nicht so hoch wie das bisherige Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Selbstständige haben oftmals gar keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Einkommensersatz, sodass ein Single, der als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig ist und keine Mitarbeiter hat, im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Tag ohne Einkommen dasteht. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung können gesetzlich Krankenversicherte, aber auch Selbstständige mögliche Einkommenseinbußen oder -ausfälle vermeiden.

… oder einer Berufsunfähigkeit beachten sollten

Ist man nicht nur längere Zeit arbeitsunfähig, sondern aufgrund gesundheitlicher Leiden, sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall, dauerhaft berufs- oder erwerbsunfähig, drohen massive finanzielle Einkommenseinbußen. So haben Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Und auch gesetzlich Rentenversicherte, die keiner oder nur eingeschränkt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, und – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – deswegen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen mit erheblichen Einbußen rechnen. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist um einiges geringer als das bisherige Arbeitseinkommen.

Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine Absicherungslösung für Arbeitnehmer und Selbstständige, um mögliche Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, ist unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Sicherheit im Alter und bei Notsituationen

Singles sollten auch an eine ausreichende finanzielle Vorsorge für das Rentenalter denken, da die gesetzliche Altersrente in der Regel nicht reicht, um den Lebensstandard zu halten. Entsprechende Möglichkeiten bieten private Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgelösungen wie Riester– oder Rürup-Rentenverträge.

Besonders für Singles ist jedoch nicht nur die finanzielle Absicherung in bestimmten Situationen wichtig, sondern auch konkrete Assistenzleistungen in Notfällen. Denn als Alleinlebender ist es insbesondere im Krankheitsfall oftmals schwierig, zum Beispiel seinen Haushalt wie die Essenszubereitung alleine zu bewältigen oder notwendige Einkäufe und Arztbesuche ohne fremde Hilfe zu erledigen. In diversen privaten Pflege-, Kranken- und Unfall- und Kfz-Versicherungs-Policen zählen neben den finanziellen Absicherungen solche Serviceleistungen zum Versicherungsschutz.

So übernehmen manche Versicherer im Versicherungsfall je nach Versicherungsart und Vereinbarungen zum Beispiel die Kosten, aber auch die Organisation von Haushaltshilfen, Handwerkern und/oder sonstigen Personen zur aktiven Unterstützung des betroffenen Versicherten. Da eine individuell passende Absicherung nicht nur vom Familienstand, sondern auch von der finanziellen Situation, der Berufstätigkeit sowie der individuellen Lebensplanung abhängt, ist es sinnvoll, sich diesbezüglich ausführlich beraten zu lassen. Hierfür sprechen Sie uns gerne jederzeit an.


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