(verpd) Insgesamt ereigneten sich 2019 über 1,28 Millionen Unfälle im Rahmen eines Kindergartenaufenthalts, der Schulbildung oder des Studiums, bei dem sich mindestens ein Kindergartenkind, Schüler oder Student verletzt hat. Das waren knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr. Zwar besteht für derartige Unfälle, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, ein gesetzlicher Unfallschutz, allerdings reichen die Leistungen insbesondere bei unfallbedingter Invalidität in der Regel nicht aus, um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen.
Nach der vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es letztes Jahr über 1,28 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle und damit 0,9 Prozent mehr als 2018. Darunter zählen in der DGUV-Statistik nicht nur Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Schule, sondern auch Unfälle während des Aufenthaltes dort, bei denen mindestens ein Schulkind oder ein Student so schwer verletzt worden ist, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist.
Als Schule gelten neben den allgemeinbildenden Schulen auch Bildungseinrichtungen wie Berufsschulen, (Fach-)Hochschulen und Universitäten. Bei den Schul- und Schulwegunfällen werden laut DGUV zudem Unfälle im sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Tageseinrichtung wie Kindergarten, Krippe oder Hort hinzugerechnet, bei denen ein Kind verletzt wurde und deswegen eine Arztbehandlung erforderlich ist.
1,17 Millionen Unfälle während des Besuchs einer Tageseinrichtung
Konkret ereigneten sich 2019 knapp 1,17 Millionen Unfälle während des Besuchs einer Tageseinrichtung, wie Kindergarten, Schule, (Fach-)Hochschule oder Universität. Das sind rund ein Prozent mehr als in 2018.
Knapp 109.000 Unfälle und damit 0,7 Prozent weniger als 2018 ereigneten sich letztes Jahr auf dem Hin- oder Rückweg von zu Hause zur Tages- oder Bildungseinrichtung. 2019 kamen 47 Kindergartenkinder, Schüler oder Studenten bei sechs Schulunfällen und 41 Schulwegunfällen ums Leben. Während es in 2019 im Vergleich zu 2018 vier tödliche Schulunfälle weniger gegeben hat, gab es leider 16 tödliche Schulwegunfälle mehr.
Zwar stehen ein Kindergartenkind, ein Schüler oder ein Student bei einem meldepflichtigen Schul- oder Schulwegunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist diesbezüglich die finanzielle Absicherung durch die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung oft nicht ausreichend.
So niedrig ist eine gesetzliche Unfallrente für ein Kind
Kommt es zum Beispiel aufgrund eines gesetzlich unfallversicherten Schul- oder Schulwegunfalles zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Umfang der Erwerbsminderung eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch maximal zwei Drittel eines je nach Alter des Kindes vorgegebenen Mindest-Jahresarbeits-Verdienstes (Mindest-JAV).
Ein bis fünfjähriges Kind erhält bei einer dauerhaften 100-prozentigen Erwerbsminderung demnach maximal eine Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung von monatlich 530,83 Euro in West- und 501,67 Euro in Ostdeutschland. Bei einem Sechs- bis 14-Jährigen beläuft sich die Vollrente in den alten Bundesländern auf 707,78 Euro und in Ostdeutschland auf 668,89 Euro.
Bei 15- bis 18-jährigen Kindern beträgt die Vollrente 849,33 Euro in West- und 802,67 Euro in Ostdeutschland, sofern das verunglückte Kind nicht bereits einen Jahresverdienst hatte, der über der Mindest-JAV liegt. Schüler und Studenten ab 18 Jahren können mit einer Vollrente von 1.274,00 Euro in West- und 1.204,00 Euro in Ostdeutschland rechnen, sofern ihr bisheriges Einkommen nicht über dem Mindest-JAV lag. Damit ist die gesetzliche Unfallrente in der Regel teils deutlich niedriger, um auf Dauer das Einkommen zu ersetzen, das jemand ohne eine Erwerbsminderung erzielen könnte.
Umfassend finanziell abgesichert
Besonders hoch ist die Lücke der gesetzlichen Absicherung bei Freizeitunfällen und Unfällen während einer privaten Tätigkeit, denn für solche Unfälle besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen an, um einen unzureichenden oder fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Eine private Unfallversicherung leistet zum Beispiel bei Eintreten des Versicherungsfalls, egal wann und wo sich der Unfall ereignet hat.
Die Höhe der mit einer solchen Police versicherbaren Invaliditätsleistungen, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, ist individuell frei wählbar. Mit diesem Geld lassen sich beispielsweise notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen zahlen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern.
Zudem gibt es Versicherungslösungen, die nicht nur bei einer unfallbedingten, sondern auch bei einer krankheitsbedingten Invalidität, Erwerbsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit eines Kindes eine lebenslange Rentenzahlung bieten.
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