Rund jeder zweite gesetzlich Krankenversicherte zahlt 2024 mehr, denn viele Kassen haben den Zusatzbeitrag kräftig erhöht. Wenn Sie sparen wollen, sollten Sie jetzt in eine günstigere Krankenversicherung wechseln. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gesetzliche Krankenkassen, die mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % nicht auskommen, dürfen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Viele Kassen haben diesen Zusatzbetrag im neuen Jahr deutlich angehoben, im Schnitt auf 1,7 %. Wichtig: Erhöht sich der Beitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht und darf zu einem günstigeren Krankenversicherer wechseln, auch wenn man nur kurz beim bisherigen Anbieter versichert war. Die Sonderkündigung kann bis zum Ende des Monats erfolgen, für den die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Niemand muss sich allerdings Sorgen machen, die Sonderkündigungsfrist zu verpassen. Ist man seit mindestens 18 Monaten Mitglied in einer Kasse, kann man unabhängig von einer möglichen Beitragserhöhung jederzeit mit Zweimonatsfrist „ordentlich“ kündigen und wechseln. Egal ob Sonderkündigung oder ordentliche Kündigung: Die Wechselformalitäten übernimmt in der Regel der neue Krankenversicherer. Einfach die Mitgliedschaft in der neuen, günstigeren Kasse beantragen, die Kündigung der alten Kasse übernimmt dann der neue Anbieter.
Bei der Krankenkassenwahl zählt aber nicht nur der monatliche Beitrag, sondern auch die angebotenen Extras. Die medizinische Grundversorgung ist zwar bei allen Kassen vergleichbar und gesetzlich geregelt, die freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden sich oft jedoch spürbar. Von der Alternativmedizin über Reiseimpfungen bis zur professionellen Zahnreinigung: Wer einen Wechsel plant, sollte sich informieren, welche Kasse diejenigen Extraleistungen anbietet, die ihm persönlich wichtig sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer guten und günstigen Krankenversicherung!