Private Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung

Mit dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung können Sie eine Menge Geld sparen. Ein Vergleich lohnt sich in den meisten Fällen und kann Ihnen zusätzliche Leistungen bringen.

Information zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass sie an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Durch diese Möglichkeiten können die Kosten für die Versicherung gesenkt oder je nach Ihren persönlichen Ansprüchen die Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse verbessert werden. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten zahlreiche Tarife an, die einen umfangreichen Schutz garantieren. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben Sie viele Möglichkeiten die Versicherung an Ihre Anforderungen anzupassen.

(Ein Vergleichsrechner für private Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen wird in Kürze freigeschaltet – in der Zwischenzeit wenden Sie sich für Angebote und Tarifvergleiche bitte direkt an uns.)

Ihre Vorteile:

  • erweiterter Leistungsservice im Schadenfall über investmentpartner®
  • umfangreiche Tarifvergleiche zur Privaten Krankenvollversicherung und zur Privaten Krankenzusatzversicherung in den Bereichen Zahn, Krankenhaus, ambulante Leistungen (z. B. Heilpraktiker), Krankentagegeld
  • gründliche Beratung zu den Unterschieden zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungssystem für eine tragfähige Entscheidung zur Frage „GKV oder PKV?“
  • Unterstützung in der Risikoprüfung: Betrachtung evtl. gesundheitlicher Erschwernisse vorab, ggf. Risikovoranfragen oder Wahl alternativer Tarife

Einzelheiten zur privaten Krankenvollversicherung

Wer muss sich versichern?

Wer ist von der Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse befreit?

Was ist zu beachten?

Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Wer muss sich versichern?

In Deutschland gilt für alle Bürger die Pflicht zur Krankenversicherung. Während der weitaus größte Teil versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, steht einem deutlich kleineren Teil der Bevölkerung auch der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) offen. Dabei bieten beide Systeme unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Wer ist von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und kann sich privat versichern?

  • Selbständige und Freiberufler sind nicht GKV-pflichtig
  • Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind von der GKV-Pflicht befreit
  • Beamten und Beamtenanwärtern erhalten vom Staat freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Allerdings werden nicht alle Kosten übernommen. Viele private Krankenversicherer bieten hierfür spezielle Beihilfeergänzungstarife an
  • Soldaten wird freie Heilfürsorge gewährt und sie sind daher von der GKV-Pflciht befreit
  • Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung zum Studium von der GKV-Pflicht befreien lassen

Was ist zu beachten?

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es verschiedene Faktoren, die vor einem Abschluss zu berücksichtigen sind.

  • Beitrag Da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und den gewählten Leistungen richtet, nicht aber nach dem Einkommen, können besonders junge und gutverdienende Personen Geld sparen. Zu beachten ist dabei aber, dass die Beiträge mit dem allgemeinen medizinisch-technischen Fortschritt steigen und auch in wirtschaftlich schwachen Jahren nicht sinken. Daher sollte die Beitragsersparnis gegenüber der GKV zum Kapitalaufbau genutzt werden. Auch sind Ehepartner oder Kinder nur gegen einen eigenen Beitrag in der PKV mitzuversichern.
  • Leistung In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsschutz flexibel angepasst werden. Die Leistung unterscheiden sich je nach Anbieter und umfassen oftmals mehr als die gesetzlichen Krankenkassen bieten können.
  • Annahme Die private Krankenversicherung darf Risiko- und Gesundheitsfragen stellen und danach entscheiden, ob sie einen Versicherungsvertrag anbietet bzw. ob sie einen Risikozuschlag verlangt. Ausnahmen sind bestimmte Öffnungsaktionen der PKV sowie der Basistarif. Falls hier gesonderter Beratungsbedarf besteht, sprechen Sie uns bitte direkt an. Beachten Sie hierzu auch unser Informationsprojekt trotzdem versicherbar.

Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

  • Gesetzliche Krankenversicherung Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Sie können zu einem anderen Anbieter wechseln und Zusatzversicherungen bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. So können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzt werden.

Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.

  • Private Krankenversicherung Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je dem gewählten Tarif. In den meisten Fällen muss drei Monate vor Ablauf (in der Regel der 31.12. jeden Jahres) gekündigt werden.
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