17.1.2020 (verpd) Eine Frau hatte unverschuldet einen Unfall erlitten, war dabei aber nicht angeschnallt gewesen. Der leistungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers kann ihr deshalb ein erhebliches Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen anrechnen. Hierbei hat eine Gesamtabwägung…
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