28.11.2019 (verpd) Bisher wird die gesamte Betriebsrente, wenn sie über der Freigrenze von knapp 156 Euro im Monat liegt, zur Berechnung des gesetzlichen Krankenversicherungs-Beitrages herangezogen. Statt dieser Freigrenze wird es ab nächstem Jahr nun einen…
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