10.12.2019 (verpd) Damit ein Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, muss dieser mindestens einmal monatlich stattfinden. Ein nur einmal jährlich von einem Arbeitgeber veranstalteter Skiausflug erfüllt dieses Kriterium nicht – so das Sozialgericht…
Mehr lesen