Versicherungsschutz für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Vereine

Das Feld der betrieblichen Versicherung ist komplex und umfasst viele Sonderkonzepten einzelner Versicherer, oft in Kooperation mit großen Industriemaklern oder Maklerpools (eine Art Einkaufsgemeinschaft für freie Versicherungsmakler). Über ein großes Netzwerk und moderne Softwareprozesse ermittelt investmentpartner® hier die passenden Lösungen für Ihren Betrieb oder Verein. Unser Fokus liegt dabei im betrieblichen Bereich auf Unternehmen und Freelancern der Gaming-Branche sowie Gründern/Start-Ups. Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch aber auch Mandate für kleine und mittelständische Betrieben anderer Branchen, Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen und Apotheken sowie Vereine.

Haftpflicht

Wie bei der Privathaftpflicht ausgeführt, zählt diese zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Erst recht gilt dies für alle Selbstständigen, freiberuflich Tätigen, Unternehmen oder Vereine. Je nach Branche wird hier von Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen gesprochen, die – so wie im privaten Bereich die Privathaftpflicht – ebenfalls das Risiko einer versehentlichen Schädigung Dritter abdecken. Eine wachsende Bedeutung kommt hierbei inzwischen auch der Umwelthaftung zu, die von modernen Tarifen mit erfasst wird.

In einzelnen Berufszweigen (beispielsweise Rechtsanwälten, Steuerberatern, Finanzdienstleistern, Werbeagenturen oder sonstigen beratenden Branchen) kann neben versehentlichen Sach- oder Personenschäden durch Beratungsfehler oder Versäumnisse zudem den Kunden oder Mandanten ein direkter Vermögensschaden entstehen, für den gehaftet wird. Dieses Risiko greifen spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen auf.

Schließlich können juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Vereine Ihre Organe und leitenden Angestellten (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Manager, Prokuristen) über eine Directors-and-Officers- oder auch kurz D&O-Versicherung absichern. Damit werden (i.d.R. Vermögens-) Schäden aus Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz bzw. wissentlicher Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis gedeckt, ohne auf das – oft auch gar nicht ausreichende – Privatvermögen der Person durchgreifen zu müssen.

Cyber-Risiken

Erpressung mit krimineller Verschlüsselungssoftware, Hacken von Kundendaten, Lahmlegen von IT oder Maschinen, Fehlüberweisungen nach gezielter Täuschung – aber auch das versehentliche Versenden infizierter E-Mails nach Infektion des eigenen Netzwerks: Die Häufigkeit und Professionalität von Cyberangriffen und die damit verbundenen Risiken nehmen stetig zu.

Für die betroffenen Betriebe geht es dabei neben den unmittelbaren finanziellen Schäden meist auch um das Image und Vertrauen unter den Kunden und Geschäftspartnern. Beispielsweise haben Umfragen ergeben, dass eine beträchtliche Zahl von Konsumenten nach einem Hack ihres Händlers oder Providers einen Wechsel erwägen würden.

Die Versicherer bieten hier zunehmend umfassende Konzepte an, die nach einem erlittenen Angriff nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch Public-Relations-Unterstützungen vorsehen.

Gerne beraten wir Sie vertiefend zu diesem Thema und empfehlen für die technische Seite der Sicherheitsvorkehrungen bei Bedarf auch geeignete Ansprechpartner.

Geschäftsinhalt, Maschinen, Elektronik und Gebäude

Neben ungedeckten Haftungsmomenten kann die Beschädigung oder gar der vollständige Verlust von Geschäftseinrichtung, Warenvorräten oder Maschinen bzw. elektronischen Geräten und Software ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Gleiches gilt für Schäden an betrieblichen oder Vereinsgebäuden.
Dabei ist es mit dem Erstschaden z. B. durch einen Brand oft noch nicht einmal vorbei: Ist infolge eines Feuer- oder Wasserschadens der Betrieb für Wochen oder Monate unterbrochen, entstehen Folgekosten, die den Erstschaden sogar noch übersteigen können. In manchen Branchen ist überdies die Wiederherstellung von Daten und Dokumenten eine nicht zu unterschätzende Größe.

Im Rahmen einer gründlichen Analyse prüfen wir hier die für Ihren Betrieb oder Verein bestehenden Risiken und evtl. bereits vorhandenen Absicherungen und besprechen mit Ihnen alle möglichen Maßnahmen der Vorsorge. Im Falle eines Schadens stehen wir Ihnen bei über uns geführte Versicherungsverträge natürlich zudem mit unserem erweiterten Leistungsservice zur Seite, über den wir Sie gerne genauer informieren.

Mitarbeiterbindung durch Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung

Sind die wichtigsten Risiken für Betrieb und Inhaber / Geschäftsführung abgesichert, rückt häufig die Belegschaft in den Blick: Angebote im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und ggf. auch betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zählen heute ganz selbstverständlich zu den Instrumenten der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

Wussten Sie aber, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern mitunter sogar existenziellen Versicherungsschutz ermöglichen können, der ihnen sonst verwehrt wäre? Rund 10 % der Bevölkerung, vermutlich also auch Ihrer Belegschaft, leiden an chronischen oder schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes oder haben aus aus letzten Jahren eine Krankengeschichte, die sie am deutschen Markt in der Berufsunfähigkeitsversicherung unversicherbar macht. Nehmen Sie als Arbeitgeber jedoch neben der Altersversorgung mit dem richtigen Partner auch eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihre betriebliche Versorgungsordnung auf, so können ab einer gewissen Mindestgröße des berechtigten Personenkreises alle berechtigen Mitarbeiter gegen eine einfache sog. Dienstobliegenheitserklärung beitreten (statt der sonst üblichen Gesundheitsfragen, an denen sie scheitern würden). Damit verhelfen Sie Menschen, die arbeitsfähig sind und ihre Arbeitskraft gerne wie jeder andere absichern würden, zum dafür notwendigen Versicherungsschutz, was sonst nicht möglich wäre.

Wie Sie hier attraktive Lösungen für Ihre Belegschaft bereitstellen können, die einen echten Mehrwert darstellen, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.

Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Wunschtermin.

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